Was kostet ein Gutachten vor Gericht?
Zwei ganz verschiedene Preise gehören zu diesem Thema, und sie haben nichts miteinander zu tun. Beauftragt ein Gericht, eine Staatsanwaltschaft oder eine Behörde den Gutachter, gilt eine feste Tabelle mit Stundensätzen je Fachgebiet. Beauftragen Sie selbst, gibt es keine Tabelle, und der Preis ergibt sich allein aus Ihrer Abrede mit dem Gutachter.
Die Tabelle reicht von 76 Euro je Stunde für Textilien, Leder und Pelze bis zu 169 Euro je Stunde für die Untersuchung von Unfällen bei Fahrzeugen. Für Autoschäden gelten 131 Euro je Stunde, für die Bewertung von Immobilien 125 Euro. Diese Sätze gelten für Aufträge ab dem 1. Januar 2026. Wurde der Auftrag früher erteilt, rechnet der Gutachter nach dem alten Satz ab, auch wenn er in derselben Sache später noch einmal arbeitet.
Bezahlt wird die Zeit, die der Gutachter wirklich braucht, nicht das Ergebnis. Auch Fahrt- und Wartezeiten zählen mit. Die letzte angefangene Stunde rechnet er voll, wenn er sie länger als 30 Minuten gebraucht hat, sonst zur Hälfte. Arbeitet er nachts zwischen 23 und 6 Uhr oder an einem Sonn- oder Feiertag, kommen 20 Prozent obendrauf, aber nur wenn das Gericht diese Zeit für nötig erklärt hat.
Welcher Satz für Ihr Fachgebiet gilt
Welcher Satz für Sie gilt, hängt am Fachgebiet und nicht an der Schwierigkeit Ihres Falls. Welches Fachgebiet zutrifft, legt das Gericht fest, wenn es den Auftrag erteilt.
In der folgenden Tabelle liegen die Sätze zwischen 104 und 169 Euro je Stunde. Am teuersten ist die Untersuchung strittiger Unfälle mit 169 Euro. Autoschäden kosten 131 Euro, die Bewertung von Immobilien und der Streit um die ortsübliche Miete je 125 Euro, Schäden am fertigen Bau 114 Euro. Am günstigsten sind mit 104 Euro Fehler an der Fahrzeugelektronik und Fehler bei einem einzelnen Handwerk.
| Fachgebiet | Stundensatz | Typischer Anlass |
|---|---|---|
| Autoschäden und Fahrzeugbewertung | 131 Euro | Reparaturkosten und Wert nach einem Unfall |
| Fehler an der Fahrzeugelektronik | 104 Euro | Probleme mit Steuergeräten und Assistenzsystemen |
| Untersuchung strittiger Unfälle | 169 Euro | Streit über den Unfallhergang |
| Bewertung von Immobilien | 125 Euro | Wert bei Erbschaft, Scheidung oder Zwangsversteigerung |
| Schäden am fertigen Bau | 114 Euro | Risse, Feuchte und Mängel am Gebäude |
| Ausführung eines einzelnen Handwerks | 104 Euro | Fehler bei einer bestimmten Handwerksarbeit |
| Streit über die Bauabrechnung | 114 Euro | Streit über Aufmaß und Nachträge |
| Baugrund und Gründung | 109 Euro | Setzungen und Schäden am Fundament |
| Ortsübliche Miete | 125 Euro | Streit um eine Mieterhöhung |
Fehlt Ihr Fachgebiet in dieser Tabelle, setzt das Gericht den Satz selbst fest und darf den höchsten Satz der Tabelle nicht überschreiten. Betrifft ein Auftrag mehrere Fachgebiete, gilt der höchste der betroffenen Sätze.
Was ein privates Gutachten kostet
Beauftragen Sie den Gutachter selbst, bindet die Tabelle niemanden, auch keinen bestellten Gutachter. Was Sie zahlen, steht allein in Ihrer Abrede. Der häufigste Streit betrifft dabei nicht die Höhe, sondern den Umfang. Sie erwarten eine kurze Einschätzung, geliefert wird ein ausgearbeitetes Gutachten, und die Rechnung richtet sich nach dem Gelieferten.
Grenzen Sie den Auftrag deshalb nach dem Ergebnis ab, das Sie brauchen. Schreiben Sie auf, welche Frage beantwortet werden soll, ob eine Besichtigung dazugehört und wie viele Schäden oder Bauteile erfasst werden. Was genau in einen guten Auftrag gehört, lesen Sie unter wie Sie einen Gutachter richtig beauftragen.
Vier Abrechnungsarten, die Ihnen in Angeboten begegnen
- Stundensatz mit geschätzter Zeit. Lassen Sie sich die Stunden für Besichtigung, Recherche und Ausarbeitung getrennt nennen, sonst können Sie zwei Angebote nicht vergleichen.
- Fester Preis für ein genau umrissenes Gutachten. Dafür brauchen Sie eine genaue Beschreibung des Umfangs.
- Honorar nach der Schadenhöhe, üblich bei Autounfällen. Lassen Sie sich die Staffel vor dem Auftrag zeigen, nicht erst mit der Rechnung.
- Zeithonorar mit Obergrenze. Sie zahlen nach Stunden, aber nie mehr als einen vereinbarten Höchstbetrag.
Eine bloße Kostenschätzung vor dem Auftrag ist im Zweifel kostenlos. Zeichnet sich später ab, dass die geschätzten Kosten deutlich überschritten werden, muss der Gutachter Sie unverzüglich warnen. Kündigen Sie deshalb den Auftrag, steht ihm nur ein Teilbetrag für die bereits geleistete Arbeit zu. Diese Warnpflicht ist Ihr wichtigster Schutz vor einer Rechnung, die Sie nicht erwartet haben.
Welche Nebenkosten dazukommen
Die zweite Zahl auf jeder Rechnung ist die, über die kaum jemand spricht. Neben dem Stundensatz stehen einzelne Posten, die bei einem kleinen Auftrag leicht ein Fünftel der Summe ausmachen. Auch bei einem privaten Auftrag helfen diese Sätze, weil sich daran zwei Angebote vergleichen lassen.
- Fotos: 2 Euro je nötigem Foto. Jeder weitere Abzug kostet 0,50 Euro, wenn die Fotos nicht Teil des Gutachtens sind.
- Schreibarbeit: 0,90 Euro je angefangene 1.000 Anschläge des schriftlichen Gutachtens.
- Fahrt mit dem eigenen Auto: 0,42 Euro je gefahrenem Kilometer, dazu Parkgebühren.
- Kopien aus Gerichts- und Behördenakten: 0,50 Euro je Seite für die ersten 50 Seiten, danach 0,15 Euro.
- Post und Telefon: entweder die echten Kosten oder pauschal 20 Prozent des Honorars, höchstens 15 Euro.
- Mehrwertsteuer auf die gesamte Vergütung, außer der Gutachter ist ein Kleinunternehmen.
Ein Gerichtsgutachter muss seine Rechnung innerhalb von 3 Monaten nach Eingang des Gutachtens bei Gericht stellen, sonst erlischt sein Anspruch. Findet sich für ein enges Fachgebiet niemand, der zu den Tabellensätzen arbeitet, können beide Seiten einer höheren Vergütung zustimmen. Das Gericht soll zustimmen, solange sie das Doppelte des üblichen Satzes nicht überschreitet.
Wer die Rechnung am Ende zahlt
Wer die Rechnung zuerst bekommt, ist nicht immer der, der sie am Ende behält. Im Prozess legt zunächst die Seite das Geld als Vorschuss aus, die den Beweis beantragt hat. Zahlt sie nicht, holt das Gericht das Gutachten nicht ein. Endgültig zahlt die Seite, die verliert. Nach einem Unfall, den ein anderer verschuldet hat, zählt das Gutachten sogar automatisch zum Schaden. Die Versicherung des Unfallgegners ersetzt es Ihnen, ganz gleich, ob je ein Prozess geführt wird.
| Anlass | Wer beauftragt | Wer zahlt zuerst | Wer zahlt am Ende |
|---|---|---|---|
| Gutachten im Streit vor Gericht | Das Gericht | Wer den Beweis beantragt hat, über den Vorschuss | Wer den Prozess verliert, bei Teilerfolg nach Anteilen |
| Gerichtliche Begutachtung vor dem eigentlichen Prozess | Das Gericht auf Antrag | Wer den Antrag gestellt hat | Im späteren Prozess, wer verliert, sonst wer den Antrag gestellt hat |
| Privates Gutachten zur eigenen Vorbereitung | Sie selbst | Sie selbst | Sie selbst, nur ausnahmsweise erstattet die Gegenseite |
| Schadengutachten nach einem fremdverschuldeten Unfall | Der Geschädigte | Der Geschädigte oder der Gutachter direkt | Die Versicherung des Unfallgegners |
| Begutachtung nach den Bedingungen einer Versicherung | Beide Seiten benennen je einen Gutachter | Jede Seite ihren eigenen | Meist geteilt, wie es die Bedingungen vorsehen |
| Gutachten der amtlichen Bewertungsstelle | Der Eigentümer oder ein anderer Berechtigter | Wer den Antrag gestellt hat | Wer den Antrag gestellt hat, nach der Gebührenordnung des Landes |
Hat ein anderer den Schaden verursacht, für den Sie das Gutachten brauchen?
Geht es um einen Autoschaden nach einem Unfall?
Die Kosten gehören zum Schaden. Die Versicherung des Verursachers zahlt sie, soweit sie nötig waren. Bei eigener Mitschuld zahlt sie anteilig weniger.
Die Kosten gehören zu Ihrem Schaden, wenn Sie das Gutachten wirklich brauchten. Fordern Sie sie zusammen mit dem Hauptanspruch, nicht getrennt davon.
Läuft schon ein Streit vor Gericht oder steht er unmittelbar bevor?
Hat das Gericht den Gutachter beauftragt?
Sie zahlen zunächst den Vorschuss. Wer die Kosten am Ende trägt, entscheidet das Urteil.
Es ist ein privates Gutachten. Die Gegenseite zahlt es nur, wenn es sich unmittelbar auf den Streit bezieht und wirklich nötig war.
Sie zahlen die Kosten zunächst selbst. Prüfen Sie vorher, ob eine Versicherung für Streit vor Gericht das Gutachten deckt.
Eine Rechtsschutzversicherung, also die Versicherung für Anwalts- und Gerichtskosten, übernimmt Gutachterkosten meist nur in bestimmten Fällen und oft nur mit vorheriger Zustimmung. Holen Sie diese Zustimmung ein, bevor Sie beauftragen. Mehr dazu lesen Sie unter wann die Versicherung Gutachterkosten übernimmt.
So prüfen Sie Angebot und Rechnung
Eine Rechnung wird nicht dadurch richtig, dass sie ordentlich aussieht. Drei Größen können Sie selbst nachrechnen: die abgerechnete Zeit gegen den Umfang des Gutachtens, die gefahrenen Kilometer gegen die Entfernung zum Termin und die Seitenzahl gegen die Schreibkosten. Bleibt danach eine Position übrig, die sich aus dem Gutachten nicht erklärt, fragen Sie nach ihr einzeln und nicht nach der Summe.
- Schreiben Sie vor der Anfrage einen Satz auf: Was genau soll festgestellt werden, und wofür brauchen Sie das Ergebnis?
- Fragen Sie nach dem Fachgebiet des Gutachters und nach seiner Erfahrung in genau Ihrer Frage.
- Lassen Sie sich Stundensatz, geschätzte Stunden und Nebenkosten getrennt nennen, und fragen Sie ausdrücklich nach Fahrt, Fotos und Mehrwertsteuer.
- Klären Sie, was im Preis enthalten ist: ein Termin oder zwei, eine schriftliche Ausarbeitung, spätere Rückfragen.
- Vereinbaren Sie eine Obergrenze und lassen Sie sich das Ergebnis schriftlich bestätigen. Eine E-Mail mit Datum genügt.
- Prüfen Sie die Rechnung Position für Position gegen das Angebot und gegen das Gutachten selbst.
Ist ein privates Gutachten mangelhaft, etwa weil eine vereinbarte Frage unbeantwortet blieb, verlangen Sie zuerst eine Nachbesserung. Danach können Sie den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Ob Ihr Einwand rechtlich ein Mangel ist, prüft im Zweifel eine Anwältin oder ein Anwalt, bevor Sie die Zahlung verweigern.
Häufige Fragen
Was kostet ein Gutachten vor Gericht je Stunde?
Ein Gutachten vor Gericht kostet zwischen 76 und 169 Euro je Stunde, je nach Fachgebiet. Für Autoschäden sind es 131 Euro, für Immobilien 125 Euro, für Schäden am Bau 114 Euro. Diese Sätze gelten für Aufträge ab dem 1. Januar 2026.
Gilt die Tabelle für Gerichtsgutachten auch bei einem privaten Auftrag?
Nein, die Tabelle gilt nur, wenn ein Gericht, eine Staatsanwaltschaft oder eine Behörde den Gutachter beauftragt. Bei einem privaten Auftrag handeln Sie den Preis frei aus. Fehlt eine Abrede, schulden Sie den üblichen Preis, und was üblich ist, muss im Streit bewiesen werden.
Darf ein Gutachter eine reine Kostenschätzung berechnen?
Im Zweifel nein, denn eine Schätzung vor dem Auftrag ist ohne ausdrückliche Absprache kostenlos. Wer dafür Geld verlangen will, muss das vorher vereinbaren. Zeichnet sich später eine deutliche Überschreitung ab, muss der Gutachter Sie unverzüglich warnen.
Wer zahlt ein Gutachten, das ein Gericht vor dem eigentlichen Prozess anordnet?
Zunächst zahlt, wer die Begutachtung beantragt hat, über den Vorschuss. Endgültig verteilt werden die Kosten erst im späteren Hauptprozess, und dort trägt sie in der Regel, wer verliert. Klagt die Seite, die den Antrag gestellt hat, trotz Aufforderung des Gerichts nicht, muss sie auch die Kosten der Gegenseite tragen.
Bekomme ich die Kosten eines privaten Gutachtens vom Prozessgegner ersetzt?
Nur ausnahmsweise. Das Gutachten muss sich unmittelbar auf den konkreten Streit beziehen und wirklich zur Durchsetzung Ihres Anspruchs nötig gewesen sein. Ein Gutachten zur allgemeinen Information oder eines, das lange vor dem Streit entstand, zahlt die Gegenseite in der Regel nicht.
Welche Nebenkosten darf ein gerichtlicher Gutachter zusätzlich abrechnen?
Neben dem Stundensatz darf er 2 Euro je Foto, 0,90 Euro je 1.000 Anschläge Schreibarbeit und 0,42 Euro je gefahrenem Kilometer berechnen. Aktenkopien kosten 0,50 Euro je Seite für die ersten 50 Seiten. Dazu kommt eine Pauschale für Post und Telefon von höchstens 15 Euro. Büro, Versicherung und Geräte sind mit dem Stundensatz abgegolten.
