
Was kostet ein Gutachten und wer zahlt es?
Vor Gericht kostet ein Gutachten 76 bis 169 Euro je Stunde, je nach Fachgebiet.
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Ein Gutachter, den ein Gericht beauftragt, bekommt einen gesetzlich festen Stundensatz: 131 Euro bei Kfz-Schäden, 125 Euro bei Immobilien, 114 Euro bei Bauschäden. Der Rechner zeigt den Satz für Ihr Sachgebiet und rechnet die Kosten für Ihre Stundenzahl hoch.
Diese Sätze gelten für Gutachten, die ein Gericht oder eine Staatsanwaltschaft in Auftrag gibt. Ein Privatgutachten wird frei vereinbart und kann darüber wie darunter liegen. Zum Honorar kommen noch Fahrtkosten und der Ersatz sonstiger Aufwendungen, die dieses Werkzeug nicht schätzt: was sie ausmachen, hängt am Einzelfall und steht in keiner Tabelle. Ein hier gerechneter Betrag ist eine Größenordnung, kein Angebot und keine Rechnung.
Diese Sätze gelten, wenn ein Gericht oder eine Staatsanwaltschaft den Auftrag erteilt. Sie reichen von 76 Euro je Stunde (Textilien, Leder und Pelze) bis 169 Euro (Unfallrekonstruktion bei Fahrzeugen, außer Luftfahrzeugen). Ein Kfz-Schadengutachten liegt bei 131 Euro je Stunde, ein Immobiliengutachten bei 125 Euro. Sie stehen in Anlage 1 zum Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG), sind nach Sachgebieten geordnet und gelten bundesweit gleich. Stand 12. September 2026.
| Nummer | Sachgebiet | Je Stunde |
|---|---|---|
| 4.1 | Bauwesen, Planung | 114 € |
| 4.2 | Bauwesen, handwerklich-technische Ausführung | 104 € |
| 4.3 | Bauwesen, Schadensfeststellung und Ursachenermittlung | 114 € |
| 4.4 | Bauwesen, Bauprodukte | 114 € |
| 4.5 | Bauwesen, Bauvertragswesen, Baubetrieb und Abrechnung von Bauleistungen | 114 € |
| 4.6 | Bauwesen, Geotechnik, Erd- und Grundbau | 109 € |
| 7 | Bewertung von Immobilien und Rechten an Immobilien | 125 € |
| 8 | Brandursachenermittlung | 120 € |
| 21.1 | Kraftfahrzeugschäden und Kraftfahrzeugbewertung | 131 € |
| 26 | Mieten und Pachten | 125 € |
| 34 | Textilien, Leder und Pelze | 76 € |
| 36.2 | Unfallrekonstruktion bei Fahrzeugen, außer Luftfahrzeugen | 169 € |
| M 1 | Einfache gutachtliche Beurteilung ohne Feststellung einer Ursache | 87 € |
| M 2 | Beschreibende Begutachtung des Ist-Zustands nach standardisiertem Schema | 98 € |
| M 3 | Gutachten mit hohem Schwierigkeitsgrad | 131 € |
Die Liste der Anlage 1 ist deutlich länger als diese Auswahl. Aufgenommen sind hier die Sachgebiete, die in Verzeichnissen dieser Art am häufigsten gesucht werden. Zum Honorar kommen Fahrtkosten, eine Entschädigung für Aufwand und der Ersatz sonstiger Auslagen.
Ein Gerichtsgutachter bekommt je Sachgebiet 76 Euro bis 169 Euro je Stunde. Für Kfz-Schäden sind es 131 Euro, für Immobilien 125 Euro und für Bauschäden 114 Euro.
Nein, die Stundensätze eines Gerichtsgutachters gelten nur für Gutachten im Auftrag eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft. Den Preis eines Privatgutachtens vereinbaren Sie frei mit dem Gutachter, er kann über oder unter diesen Sätzen liegen.
Ein Gerichtsgutachter zählt eine angefangene Stunde voll, wenn sie länger als 30 Minuten dauert, sonst gar nicht. Bei 8 Stunden und 45 Minuten rechnet er 9 Stunden ab, bei 8 Stunden und 20 Minuten nur 8.
Ja, ein Gerichtsgutachter bekommt 20 Prozent mehr Honorar für Arbeit zwischen 23 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen.
Zum Honorar eines Gerichtsgutachters kommen Fahrtkosten, eine Entschädigung für Aufwand und der Ersatz sonstiger Auslagen. Diese Kosten schätzt der Rechner nicht, denn sie hängen am Einzelfall.

Vor Gericht kostet ein Gutachten 76 bis 169 Euro je Stunde, je nach Fachgebiet.
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Vor Gericht kostet eine Immobilienbewertung 125 Euro pro Stunde.
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