Zählt ein Privatgutachten vor Gericht überhaupt?
Ein Gutachten, das Sie selbst beauftragt haben, ist vor Gericht kein Beweismittel. Als Beweis zählt nur das Gutachten der Person, die das Gericht selbst ausgewählt hat. Diese Person heißt gerichtlicher Sachverständiger. Nur ihr Gutachten darf das Gericht als eigenen Beweis werten.
Das heißt nicht, dass Ihr Gutachten wertlos ist. Der Bundesgerichtshof hat 2020 entschieden: Widerspricht Ihr Gutachten dem des Gerichts, muss das Gericht Ihre Einwände ernst nehmen und ihnen nachgehen. Ihr Gutachten gilt dann als besonders gut begründeter Vortrag von Ihnen. Wer nur schreibt, die Feuchtigkeit komme von der Bodenplatte, behauptet etwas. Wer dasselbe mit Messwerten, Fotos und einer Beschreibung der Methode belegt, trägt so vor, dass das Gericht nicht darüber hinweggehen kann.
Weicht Ihr Gutachten vom Gerichtsgutachten ab, darf das Gericht den Widerspruch nicht ohne gute Begründung zugunsten seines eigenen Gutachters auflösen. Es muss Ihren Einwänden nachgehen und notfalls ein weiteres Gutachten einholen. Dafür braucht es keinen Antrag von Ihnen.
Wie das Gericht seinen eigenen Gutachter auswählt
Auf die Person haben Sie weniger Einfluss, als die meisten erwarten. Das Gericht darf Sie vor der Ernennung anhören, muss Ihnen aber nicht folgen.
Einen echten Hebel gibt es trotzdem, und er funktioniert nur zu zweit. Einigen Sie sich mit der Gegenseite auf bestimmte Personen, muss das Gericht dieser Einigung folgen. Es darf nur die Zahl der Personen begrenzen. Wer die Auswahl beeinflussen will, spricht deshalb zuerst mit der Gegenseite und erst danach mit dem Gericht. Das erspart beiden Seiten späteren Streit darüber, ob die Person geeignet ist.
Wichtiger als die Auswahl ist die Leitung, und genau dort werden Gutachten angreifbar. Das Gericht muss die Arbeit des Gutachters leiten und kann ihm Anweisungen geben, worauf er antworten soll. Streiten die Parteien über den Sachverhalt, bestimmt allein das Gericht, von welchen Tatsachen der Gutachter ausgehen muss. Jede Anweisung an den Gutachter bekommen auch Sie mitgeteilt. Lesen Sie diese Mitteilungen genau, denn aus ihnen ergibt sich, was der Gutachter überhaupt beantworten sollte.
Der Gutachter muss von sich aus mitteilen, wenn es Gründe gibt, an seiner Unparteilichkeit zu zweifeln. Und er muss früh warnen, wenn die Kosten deutlich über dem Vorschuss liegen, den das Gericht verlangt hat.
Ein typischer Streitpunkt ist die Grundlage, von der der Gutachter ausgeht. Legt er einen Sachverhalt zugrunde, den eine Seite bestritten hat, und hat das Gericht dazu nichts festgelegt, steht sein Gutachten auf einer Grundlage, die er sich selbst ausgesucht hat. Genau hier setzen Einwände an. Und genau hier ist ein eigenes Gutachten stark, weil es die andere Grundlage durchrechnet.
Wie Sie ein Gerichtsgutachten angreifen
Gegen ein Gutachten, das Sie für falsch halten, führen vier Wege, und Sie können mehrere zugleich gehen. Die kürzeste Frist hat die Ablehnung mit 2 Wochen ab dem Gerichtsbeschluss. Für Einwände und Ergänzungsfragen setzt das Gericht eine Frist. Für die Befragung und für ein neues Gutachten gibt es keine feste Zahl, sie sind aber nur möglich, solange der Prozess läuft. Versäumen Sie Ihre Einwände, kann das Gericht sie zurückweisen, und das Gutachten bleibt so stehen, wie es ist.
| Weg | Frist | Was Sie damit erreichen |
|---|---|---|
| Ablehnung, weil der Gutachter voreingenommen wirkt | Vor der Befragung, spätestens 2 Wochen nach dem Beschluss, der ihn ernennt | Das Gericht kann eine andere Person neu begutachten lassen |
| Einwände und Ergänzungsfragen | Innerhalb der Frist, die das Gericht setzt | Der Gutachter ergänzt oder erklärt sein Gutachten schriftlich |
| Mündliche Befragung des Gutachters | Rechtzeitig, nicht erst im Termin | Sie befragen ihn vor Gericht, Widersprüche werden protokolliert |
| Neues Gutachten | Keine feste Frist, nur solange der Prozess läuft | Dieselbe oder eine andere Person begutachtet neu |
Zweifeln Sie an der Unparteilichkeit des Gutachters und nicht nur an seinem Ergebnis, zählt der erste Weg. Die Gründe und den genauen Ablauf erklärt wann Sie einen Gutachter wegen Befangenheit ablehnen können. Befangenheit bedeutet, dass der Gutachter nicht neutral wirkt. Wichtig schon hier: Die Frist beginnt mit dem Beschluss, der den Gutachter ernennt, nicht erst mit dem fertigen Gutachten.
Eine fünfte Möglichkeit wird oft übersehen, weil sie Zeit und Geld spart. Liegt aus einem anderen Verfahren schon ein brauchbares Gutachten vor, kann das Gericht es übernehmen, statt einen neuen Auftrag zu erteilen. Weisen Sie darauf hin, bevor ein neuer Vorschuss fällig wird.
Wann sich ein Privatgutachten trotzdem lohnt
Ein Privatgutachten zählt nicht als Beweis, aber an vier Stellen wirkt es trotzdem. Es lohnt sich dort, wo es Ihnen etwas verschafft, das Sie ohne Fachwissen nicht hätten.
- Vor der Klage: Sie erfahren, ob Ihre Sache trägt. Fällt das Gutachten gegen Sie aus, sparen Sie sich die Kosten eines verlorenen Prozesses. Es ist die günstigste Niederlage, die es gibt.
- Beim Vortrag: Sie können konkret behaupten statt pauschal. Wer Ursache, Umfang und Kosten der Beseitigung nennen kann, zwingt die Gegenseite zu einer klaren Antwort.
- Gegen das Gerichtsgutachten: Sie bekommen die Fragen, mit denen eine mündliche Befragung überhaupt etwas bringt. Ohne fachliche Vorbereitung wiederholt sie nur das Gutachten.
- Bei knapper Zeit: Ein Privatgutachten liegt oft schneller vor als ein Gerichtsgutachten. Vor einem Abriss oder einer Reparatur ist es häufig die einzige Möglichkeit, den Zustand noch zu dokumentieren.
Für die letzte Lage gibt es ein stärkeres Mittel, das selbstständige Beweisverfahren. Das ist ein eigenes Gerichtsverfahren vor dem Prozess. Ein vom Gericht bestellter Gutachter hält darin Zustand, Ursache und Kosten der Beseitigung fest. Sein Ergebnis zählt später wie ein Beweis vor dem Prozessgericht, und nicht nur als Ihr Vortrag. Außerdem stoppt der Antrag die Frist, nach der Ihr Anspruch verjährt. Sie läuft erst 6 Monate nach dem Ende des Verfahrens weiter. Was das kostet und wie lange es dauert, lesen Sie unter was ein selbstständiges Beweisverfahren kostet und wie lange es dauert.
Wer die Kosten für Ihr Privatgutachten trägt
Grundsätzlich zahlen Sie Ihr Privatgutachten selbst, und zwar endgültig. Gewinnen Sie den Prozess, zahlt die Gegenseite Ihr Gutachten nur, wenn es einen klaren Bezug zum Streit vor Gericht hatte. Dass es fachlich richtig war, genügt dafür nicht.
Der Bundesgerichtshof hat das 2002 so festgelegt. Ein Gutachten aus der Zeit, bevor sich der Streit einigermaßen konkret abzeichnete, bekommen Sie nicht erstattet. Auch die bloße Vorlage vor Gericht macht ein Gutachten nicht zum Prozessgutachten. Eine konkrete Klageandrohung genügt dagegen schon. Entscheidend ist, ob eine vernünftige Partei das Gutachten zum Zeitpunkt der Beauftragung für sinnvoll halten durfte, vor allem ohne eigene Fachkenntnis. Später hat das Gericht ergänzt, dass es keine Rolle spielt, ob das Gutachten die Entscheidung am Ende beeinflusst hat.
Anders liegt es, wenn das Gutachten selbst Teil Ihres Schadens ist. Nach einem Unfall, den ein anderer verschuldet hat, gehört das Gutachten zum Schaden dazu. Dann bekommen Sie es ersetzt, ganz gleich, ob es je zu einem Prozess kommt.
Wer zahlt, hängt von der Situation ab. Die Tabelle nennt drei häufige Fälle.
| Situation | Wer zahlt | Was Sie zeigen müssen |
|---|---|---|
| Gutachten zur Vorbereitung oder Begleitung eines Prozesses | Gewinnen Sie, zahlt die Gegenseite mit | Bezug zum konkreten Streit und dass die Beauftragung sinnvoll war |
| Gutachten nach einem fremdverschuldeten Schaden | Die gegnerische Versicherung, als Teil des Schadens | Dass die Beauftragung erforderlich und angemessen war |
| Gutachten im gerichtlichen Beweisverfahren vor dem Prozess | Zunächst Sie als Vorschuss, später Teil der Kosten des Prozesses | Ein berechtigtes Interesse an der Feststellung |
Bleibt es bei diesem Verfahren und erheben Sie keine Klage, kann die Gegenseite verlangen, dass Ihnen das Gericht eine Frist zur Klage setzt. Versäumen Sie diese Frist, tragen Sie am Ende deren Kosten. Wer das Verfahren nur zur Sicherung nutzt und danach nichts mehr unternimmt, sollte diese Folge kennen.
So bringen Sie Ihr Privatgutachten vor Gericht ein
Ein Privatgutachten wirkt erst, wenn es an der richtigen Stelle in den Prozess gelangt. Liegt es nur als Anlage bei, ohne dass Ihr Schreiben an das Gericht sagt, was daraus folgt, bleibt es liegen.
- Beauftragen Sie mit einer klaren Frage. Schreiben Sie, welche Tatsache geklärt werden soll, nicht welches Ergebnis Sie sich wünschen.
- Lassen Sie offenlegen, was der Gutachter selbst festgestellt und was er von Ihnen übernommen hat. Dieser Unterschied entscheidet später, wie viel Gewicht das Gericht dem Gutachten gibt.
- Übernehmen Sie die Kernaussagen als eigene Behauptung in Ihr Schreiben an das Gericht, mit Verweis auf die Stelle im Gutachten. Das Gutachten belegt Ihren Vortrag, es ersetzt ihn nicht.
- Formulieren Sie daraus Ergänzungsfragen an den Gerichtsgutachter, sobald sein Gutachten vorliegt. Beziehen Sie sich auf konkrete Seiten und Messwerte, nicht auf das Gesamtergebnis.
- Beantragen Sie zugleich, dass der Gerichtsgutachter mündlich befragt wird. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig und nicht erst im Termin.
- Bringen Sie Ihre private Gutachterin zum Termin mit, wenn das Gericht das zulässt. Die fachliche Diskussion klärt Widersprüche oft schneller als ein weiterer Schriftwechsel.
Eine Frage kommt fast immer: Haftet der Gutachter, wenn er falsch liegt? Der gerichtliche Gutachter haftet nur in Ausnahmefällen, nämlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Einfache Fehler bleiben für ihn folgenlos. Ihre private Gutachterin haftet dagegen aus Ihrem Vertrag mit ihr. Nutzt später ein Dritter wie eine Bank das Gutachten mit, kann auch er sich darauf verlassen, wenn die Gutachterin wissen musste, wofür es gebraucht wird.
Ob in Ihrem Fall ein Ablehnungsgrund vorliegt, ob eine Frist noch läuft und welcher Weg Erfolg verspricht, lässt sich allgemein nicht beantworten. Das hängt an den Akten, am Auftrag des Gerichts an den Gutachter und an Ihrem bisherigen Vortrag. Läuft eine Frist oder liegt ein Gutachten gegen Sie vor, lassen Sie sich deshalb von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten. Die Zwei-Wochen-Frist für eine Ablehnung verzeiht kein Zuwarten.
Häufige Fragen
Zählt ein Privatgutachten vor Gericht als Beweis?
Nein, ein Privatgutachten zählt vor Gericht nicht als Beweis. Als Beweis gilt nur das Gutachten der Person, die das Gericht selbst ausgewählt hat. Ihr eigenes Gutachten wird trotzdem geprüft: Widerspricht es dem Gerichtsgutachten, muss das Gericht Ihren Einwänden nachgehen.
Wie lange habe ich Zeit, einen gerichtlichen Gutachter abzulehnen?
Für die Ablehnung eines gerichtlichen Gutachters haben Sie 2 Wochen ab dem Gerichtsbeschluss, der ihn ernennt, spätestens aber bis zu seiner Befragung. Später geht es nur, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie den Grund ohne eigenes Verschulden nicht früher geltend machen konnten. Auch den Grund selbst müssen Sie glaubhaft machen.
Kann ich verlangen, dass der Gerichtsgutachter sein Gutachten mündlich erklärt?
Ja, Sie können verlangen, den Gerichtsgutachter zu seinem schriftlichen Gutachten zu befragen. Der Bundesgerichtshof hat das 2017 als Teil Ihres Rechts auf rechtliches Gehör bezeichnet. Das gilt auch, wenn das Gericht das Gutachten für überzeugend hält. Abgelehnt werden darf Ihr Antrag nur, wenn Sie ihn zu spät oder erkennbar nur zum Verzögern stellen.
Wann ordnet das Gericht ein zweites Gutachten an?
Das Gericht ordnet ein zweites Gutachten an, wenn es das vorliegende für ungenügend hält. Das kann dieselbe oder eine andere Person begutachten. Nach einer erfolgreichen Ablehnung kann es eine andere Person beauftragen. Einen Anspruch auf ein zweites Gutachten haben Sie nicht, begründen Sie Ihren Antrag deshalb mit konkreten Mängeln der Methode.
Stoppt mein eigenes Gutachten die Frist, nach der mein Anspruch verjährt?
Nein, ein privates Gutachten stoppt die Frist nicht, nach der Ihr Anspruch verjährt. Der Auftrag an die Gutachterin ist eine private Vereinbarung und kein Gerichtsverfahren. Anhalten können Sie die Frist nur mit dem Antrag auf ein gerichtliches Beweisverfahren oder mit einer Klage. Diese Wirkung endet 6 Monate nach dem Ende des Verfahrens.
Haftet ein gerichtlicher Gutachter für ein falsches Gutachten?
Ein gerichtlicher Gutachter haftet nur, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig ein falsches Gutachten abgegeben hat. Außerdem muss Ihnen durch eine Gerichtsentscheidung, die auf diesem Gutachten beruht, ein Schaden entstanden sein. Einfache Fehler reichen nicht. Wer es versäumt hat, sich gegen die Entscheidung mit einem Rechtsmittel zu wehren, verliert den Anspruch.
