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Ratgeber

Was kostet ein selbstständiges Beweisverfahren?

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Ein selbstständiges Beweisverfahren kostet zunächst die Gerichtsgebühr, bei Mängelkosten bis 5.000 Euro sind das 170,50 Euro, plus einen Vorschuss für den Gutachter, der 114 Euro je Stunde abrechnet. Es dauert mehrere Monate bis über ein Jahr. Am Ende zahlt meist, wer den späteren Prozess verliert. Der Antrag stoppt außerdem Ihre Verjährungsfrist.

Gerichtsgebühr bei Mängelkosten bis 5.000 Euro
170,50 Euro
Anlage 2 zu § 34 GKG, Gebührentabelle, Stand 26. September 2026
Stundensatz für Bauschäden vor Gericht
114 Euro
Anlage 1 Teil 1 Nummer 4.3 zum JVEG, Stand 1. Januar 2026
Frist bleibt nach Verfahrensende angehalten
6 Monate
§ 204 Absatz 2 BGB, Stand 26. September 2026
Ein Gutachter untersucht mit einem Feuchtigkeitsmessgerät einen Wasserfleck an der Zimmerdecke
Ein Wasserschaden wird festgehalten, bevor er repariert wird. Bild: KI generiert.

Was das selbstständige Beweisverfahren an Vorschuss kostet

Ein selbstständiges Beweisverfahren ist ein eigenes Gerichtsverfahren vor dem Prozess. Ein Gutachter, den das Gericht bestellt, hält darin fest, in welchem Zustand ein Bau ist, woher ein Mangel kommt und was seine Beseitigung kostet. Dafür verlangt das Gericht von Ihnen einen Vorschuss. Er besteht aus zwei Teilen: der Gerichtsgebühr und dem Vorschuss für den Gutachter.

Die Gerichtsgebühr richtet sich nach dem Wert des Streits. Das ist der Betrag, um den es später in der Sache ginge, bei Baumängeln meist die Kosten, den Mangel zu beseitigen. Sie liegt zwischen 103 Euro bei einem Wert bis 2.000 Euro und 638 Euro bei einem Wert bis 50.000 Euro. Bei einem Wert bis 5.000 Euro sind es 170,50 Euro, bis 10.000 Euro 283 Euro und bis 25.000 Euro 435,50 Euro.

Gerichtsgebühr für ein selbstständiges Beweisverfahren, gestaffelt nach dem Wert des Streits.
Wert des Streits bisGerichtsgebühr
2.000 Euro103,00 Euro
5.000 Euro170,50 Euro
10.000 Euro283,00 Euro
25.000 Euro435,50 Euro
50.000 Euro638,00 Euro

Den endgültigen Wert setzt das Gericht erst nach dem Gutachten fest. Ihre Schätzung beim Antrag ist nicht bindend, deshalb kann sich die Gebühr im Nachhinein ändern.

Dazu kommt der Vorschuss für den Gutachter. Er rechnet nach Stunden ab, für Bauschäden mit 114 Euro je Stunde. Im Bauwesen liegen die Sätze je nach Fachgebiet zwischen 104 und 114 Euro. Die Höhe legt das Gericht fest. Sie hängt vom erwarteten Aufwand ab, also von der Zahl der Fragen und der Besichtigungen und davon, ob Laboruntersuchungen nötig sind. Der Gutachter ist oft der größte Kostenposten.

Beauftragen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt, kommen deren Gebühren dazu. Sie richten sich ebenfalls nach dem Wert des Streits.

Wie lange das selbstständige Beweisverfahren dauert

Für das ganze Verfahren nennt das Gesetz keine Dauer. Wie lange es dauert, zeigt deshalb nur die Praxis.

Baurechtskanzleien nennen als Richtwert mehrere Monate bis über ein Jahr. Wehrt sich die Gegenseite inhaltlich, endet das Verfahren nach Angaben einer Kanzlei meist nicht vor Ablauf eines Jahres. Das sind Erfahrungswerte einzelner Kanzleien, keine amtliche Statistik.

Am meisten Zeit kosten die Schritte, die Sie kaum beeinflussen: die Auswahl des Gutachters, die Besichtigung und das Gutachten selbst. Nach der Besichtigung schreibt der Gutachter je nach Umfang mehrere Wochen bis Monate. Stellungnahmen der Beteiligten und Ergänzungsfragen ziehen das Verfahren zusätzlich in die Länge.

Was Sie selbst in der Hand haben, ist Ihr Tempo. Zahlen Sie die Vorschüsse zügig, halten Sie Unterlagen bereit und beantworten Sie Rückfragen des Gerichts sofort.

Wer die Kosten am Ende zahlt

Zuerst zahlen Sie als Antragsteller. Eine eigene Kostenentscheidung ergeht im Beweisverfahren in der Regel nicht. Stattdessen gehören die Kosten zum späteren Prozess, wenn es dieselben Parteien und denselben Streit betrifft. Dort entscheidet das Gericht über alle Kosten zusammen, und am Ende zahlt meist, wer verliert. Gewinnen Sie, bekommen Sie die Kosten des Verfahrens also von der Gegenseite zurück.

Einigen Sie sich vorher mit der Gegenseite, sollten Sie die Kosten des Beweisverfahrens ausdrücklich in die Einigung schreiben. Sonst bleibt offen, wer sie trägt.

Die Stundensätze anderer Sachgebiete und die Nebenkosten des Gutachters beschreibt was ein Gutachten kostet und wer die Rechnung zahlt.

Wann der Antrag Ihre Verjährung stoppt

Ihre Mängelansprüche verjähren nach einer bestimmten Zeit. Danach können Sie sie nicht mehr durchsetzen. Bei einem Bauwerk beträgt die Frist 5 Jahre, bei Arbeiten, die eine Sache herstellen, warten oder verändern, 2 Jahre. Sie beginnt mit der Abnahme, also wenn Sie das fertige Werk als Auftraggeber übernehmen.

Der Antrag auf ein selbstständiges Beweisverfahren hält diese Frist an. Das beginnt an dem Tag, an dem das Gericht den Antrag der Gegenseite zustellt, nicht schon beim Einreichen. Die Frist läuft erst 6 Monate nach dem Ende des Verfahrens weiter. Die Zeit, in der sie angehalten war, zählt nicht mit, und die bereits verstrichene Zeit bleibt Ihnen erhalten.

Achten Sie darauf, dass das Verfahren nicht einschläft. Betreibt niemand es weiter, gilt die letzte Handlung im Verfahren als Ende, und die 6 Monate laufen ab dieser Handlung. Nennen Sie außerdem im Antrag jeden Mangel einzeln, den Sie kennen, denn der Antrag muss die Tatsachen bezeichnen, die geklärt werden sollen.

Was passiert, wenn Sie danach nicht klagen

Sie müssen nach dem Verfahren nicht klagen. Aber die Gegenseite kann verlangen, dass Ihnen das Gericht eine Frist zur Klage setzt. Das Gericht entscheidet darüber ohne mündliche Verhandlung, sobald die Begutachtung abgeschlossen ist. Versäumen Sie die Frist, tragen Sie auf Antrag die Kosten der Gegenseite. Gegen diese Entscheidung können Sie sofort Beschwerde einlegen.

  • Sie einigen sich mit der Gegenseite: Regeln Sie die Kosten des Verfahrens in der Einigung ausdrücklich.
  • Sie klagen: Die Kosten des Beweisverfahrens gehen dann in den Prozess ein, und die unterlegene Seite trägt sie.
  • Sie tun nichts: Setzt das Gericht eine Frist und lassen Sie sie verstreichen, zahlen Sie am Ende die Kosten der Gegenseite.

So beantragen Sie ein selbstständiges Beweisverfahren

Sie brauchen ein berechtigtes Interesse. Das liegt schon vor, wenn die Feststellung einen Streit vor Gericht vermeiden helfen kann. Begutachten lassen können Sie den Zustand oder Wert einer Sache, die Ursache eines Mangels oder Schadens und die Kosten, ihn zu beseitigen. Läuft schon ein Prozess, geht das Verfahren auch, wenn die Gegenseite zustimmt oder Beweise verloren zu gehen drohen.

Vom Antrag bis zum Gutachten in 6 Schritten
  1. Antrag stellen

    Stellen Sie den Antrag bei dem Gericht, das im Streit später zuständig wäre. Sie können ihn auch bei der Geschäftsstelle des Gerichts zu Protokoll erklären. Nennen Sie die Gegenseite, die Tatsachen, die geklärt werden sollen, und das Beweismittel, hier das Gutachten. Machen Sie glaubhaft, dass das Verfahren zulässig ist.

  2. Gerichtsgebühr zahlen

    Das Gericht fordert die Gerichtsgebühr als Vorschuss an. Zahlen Sie sie zügig, sonst kommt das Verfahren nicht voran.

  3. Beschluss abwarten

    Das Gericht bestellt den Gutachter und legt fest, welche Tatsachen er klären soll. Gegen diesen Beschluss gibt es kein Rechtsmittel.

  4. Vorschuss für den Gutachter zahlen

    Das Gericht kann von Ihnen einen ausreichenden Vorschuss für die Auslagen des Gutachters verlangen. Zahlen Sie ihn nicht innerhalb der gesetzten Frist, kann das Verfahren an dieser Stelle stehen bleiben.

  5. Besichtigung vor Ort

    Der Gutachter besichtigt den Bau und hält den Zustand fest. Beide Seiten werden dazu eingeladen.

  6. Gutachten und Stellungnahmen

    Der Gutachter schreibt sein Gutachten. Sie und die Gegenseite können Stellung nehmen und Ergänzungsfragen stellen. Das Verfahren endet, wenn die Begutachtung abgeschlossen ist, meist also, wenn das Gutachten mit allen Ergänzungen vorliegt.

Ob das Verfahren für Ihren Fall passt und wann Ihre Frist endet, prüft am besten eine Anwältin oder ein Anwalt für Baurecht, bevor Sie den Antrag stellen.

Häufige Fragen

Was kostet ein selbstständiges Beweisverfahren mindestens?

Ein selbstständiges Beweisverfahren kostet mindestens die Gerichtsgebühr, und die beginnt bei 40 Euro für einen Wert bis 500 Euro. Bei einem Wert von 2.000 bis 50.000 Euro liegt sie zwischen 103 und 638 Euro. Dazu kommt der Gutachter mit 104 bis 114 Euro je Stunde im Bauwesen, und Anwaltskosten, wenn Sie einen Anwalt beauftragen.

Wie lange dauert ein selbstständiges Beweisverfahren?

Ein selbstständiges Beweisverfahren dauert nach Angaben von Baurechtskanzleien mehrere Monate bis über ein Jahr. Das Gesetz legt keine Dauer fest. Wehrt sich die Gegenseite inhaltlich, endet das Verfahren meist nicht vor Ablauf eines Jahres. Allein das Gutachten braucht nach der Besichtigung mehrere Wochen bis Monate.

Stoppt ein selbstständiges Beweisverfahren die Verjährung meiner Baumängel?

Ja, der Antrag auf ein selbstständiges Beweisverfahren hält die Verjährung Ihrer Mängelansprüche an. Das beginnt, sobald das Gericht den Antrag der Gegenseite zustellt. Die Frist läuft erst 6 Monate nach dem Ende des Verfahrens weiter. Kommt das Verfahren zum Stillstand, zählt die letzte Verfahrenshandlung als Ende.

Wer zahlt die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens am Ende?

Die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens trägt am Ende in der Regel, wer den späteren Prozess verliert. Zuerst zahlen Sie den Vorschuss als Antragsteller. Die Kosten gehören zum Prozess, wenn es dieselben Parteien und denselben Streit betrifft. Erheben Sie keine Klage, kann die Gegenseite eine Frist dazu erzwingen, und Sie tragen sonst deren Kosten.

Muss ich nach einem selbstständigen Beweisverfahren klagen?

Nein, nach einem selbstständigen Beweisverfahren müssen Sie nicht klagen. Die Gegenseite kann aber beantragen, dass das Gericht Ihnen eine Frist zur Klage setzt. Versäumen Sie sie, tragen Sie auf Antrag die Kosten der Gegenseite. Sie können sich stattdessen auch einigen und die Kosten in der Einigung regeln.

Kann die Gegenseite ein selbstständiges Beweisverfahren verhindern?

Nein, gegen den Beschluss, der ein selbstständiges Beweisverfahren anordnet, gibt es kein Rechtsmittel. Die Gegenseite kann sich im Verfahren aber äußern, zum Beispiel mit Stellungnahmen und Ergänzungsfragen zum Gutachten. Nahm sie an einem Termin nicht teil, darf das Ergebnis im Prozess nur genutzt werden, wenn sie rechtzeitig eingeladen war.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 485 ZPO, Zulässigkeit der selbstständigen Beweiserhebung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 486 ZPO, Zuständiges Gericht, mit Protokollerklärung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. § 487 ZPO, Inhalt des Antrags, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. § 490 ZPO, Entscheidung über den Antrag, Beschluss nicht anfechtbar, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  5. § 493 ZPO, Benutzung im Prozess, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  6. § 494a ZPO, Frist zur Klageerhebung und Kostenfolge, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  7. § 379 ZPO, Auslagenvorschuss, mit § 402 ZPO (Anwendung auf Sachverständige), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  8. § 204 BGB, Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung, Absatz 1 Nummer 7 und Absatz 2, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  9. § 209 BGB, Wirkung der Hemmung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  10. § 634a BGB, Verjährung der Mängelansprüche (2 Jahre, 5 Jahre bei Bauwerken, Beginn mit der Abnahme), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  11. Anlage 2 zu § 34 Absatz 1 Satz 3 GKG, Gebührentabelle, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  12. Anlage 1 zum GKG, Kostenverzeichnis, Nummer 1610 (selbstständiges Beweisverfahren, Gebührensatz 1,0), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  13. Anlage 1 zum JVEG, Teil 1 Nummer 4 (Bauwesen), Stundensätze 104 bis 114 Euro, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  14. BGH, Beschluss vom 16. September 2004, III ZB 33/04 (Wert des selbstständigen Beweisverfahrens entspricht dem Hauptsachewert), Bundesgerichtshof,
  15. Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens, Zuordnung zu den Kosten der Hauptsache, Haufe (Fachbeitrag),
  16. Das selbständige Beweisverfahren, Dauer und Kosten (Praxisangabe: mehrere Monate bis über ein Jahr, Gutachten mehrere Wochen bis Monate), Liebert Roeth Rechtsanwälte (Praxisangabe, keine amtliche Statistik),
  17. Selbständiges Beweisverfahren im Baurecht (Praxisangabe: bei inhaltlicher Verteidigung meist nicht unter einem Jahr), Rechtsanwalt.immobilien (Praxisangabe, keine amtliche Statistik),
  18. Selbständiges Beweisverfahren, Vorschuss für Gericht und Sachverständigen, Kostentreiber, Kanzlei Herfurtner (Praxisangabe),

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.