Gutachterverzeichnis

Ratgeber

Was gilt beim Ortstermin des gerichtlichen Sachverständigen?

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Sie dürfen beim Ortstermin des Sachverständigen dabei sein, ebenso die Gegenseite. Sie müssen ihm alles zugänglich machen, was er begutachten soll, sonst kann das Gericht die Behauptungen der Gegenseite als bewiesen ansehen. Fragen zum Gutachten stellen Sie schriftlich innerhalb der Frist, die das Gericht setzt.

Übliche Vorlaufzeit der Einladung
2 Wochen
Bleutge, Die Ortsbesichtigung durch Sachverständige (Fachbeitrag von 2008, Richtwert), Stand 1. Januar 2008
Wartezeit auf verspätete Beteiligte
15 Minuten
Bleutge, Die Ortsbesichtigung durch Sachverständige (Fachbeitrag von 2008, Richtwert), Stand 1. Januar 2008
Höchste Geldbuße bei verspätetem Gutachten
3.000 Euro
§ 411 Absatz 2 Satz 4 ZPO, Stand 26. September 2026
Ein Bauexperte mit Schutzhelm und eine Hausbesitzerin betrachten gemeinsam eine Hauswand
Beim Ortstermin sieht sich der Gutachter den Schaden vor Ort an. Bild: KI generiert.

Wer beim Ortstermin dabei sein darf

Ein Ortstermin ist der Besichtigungstermin, bei dem der gerichtliche Sachverständige das Objekt vor Ort untersucht, etwa den Bau, das Auto oder das Grundstück. Sie dürfen dabei sein, und die Gegenseite auch. Das Gesetz erlaubt den Parteien, dabei zu sein, wenn das Gericht Beweise erhebt. Dazu zählt die Besichtigung des Gutachters. Auch Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt darf kommen.

Sie müssen aber nicht kommen. Eine Pflicht zur Teilnahme gibt es nicht. Der Termin ist auch nicht öffentlich, sondern nur für die Beteiligten offen. Fremde Personen, die niemand eingeladen hat, kann der Gutachter ausschließen.

Der Gutachter muss beide Seiten und ihre Anwälte einladen. Die Einladung sollte nach der Fachliteratur in der Regel 2 Wochen vor dem Termin eintreffen. Das ist ein Richtwert und keine gesetzliche Frist. In der Einladung stehen Ort und Zeit, und oft die Bitte, Zugang, Gerüst oder Unterlagen bereitzuhalten. Ein Anruf genügt als Einladung kaum, weil er sich später schlecht nachweisen lässt.

Brauchen Sie einen anderen Termin, beantragen Sie die Verschiebung früh und mit einem sachlichen Grund. Der Gutachter soll dem Wunsch nach Möglichkeit folgen. Wer wiederholt ohne Grund verschiebt, riskiert, dass der Termin trotzdem stattfindet. Beginnen darf der Gutachter nach einer Wartezeit von 15 Minuten auch ohne einen Beteiligten, der nicht erschienen ist.

Was der Gutachter beim Ortstermin tut und lässt

Der Gutachter leitet den Termin. Er bestimmt, was er untersucht, wie er misst und was er fotografiert. Er darf nur untersuchen, wonach das Gericht gefragt hat. Mehrarbeit wird nicht bezahlt und kann das Gutachten sogar unbrauchbar machen.

Er muss den Termin selbst wahrnehmen. Mitarbeiter darf er zur Hilfe mitbringen, schicken darf er sie nicht an seiner Stelle. Er darf das Objekt auch nicht vorab ohne die Beteiligten besichtigen. Und er soll nicht zusammen mit einer Partei anreisen.

Zeugen befragen darf er nicht. Er nimmt aber Auskünfte der Beteiligten auf. Widerspricht die Gegenseite nicht sofort, darf er sie seinem Gutachten zugrunde legen, muss aber festhalten, von wem sie stammen. Sein Ergebnis gibt er beim Termin nicht bekannt.

Was Sie beim Ortstermin tun dürfen und was Sie lassen sollten.
Das dürfen SieDas sollten Sie lassen
Hinweise auf Stellen geben, die Ihnen wichtig sindDem Gutachter Fragen stellen, denn Fragen stellt nur er
Die Befunde selbst notieren, nachmessen oder fotografierenDen Gutachter ohne seine Zustimmung filmen oder aufnehmen
Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt mitbringenAllein mit dem Gutachter sprechen, wenn die Gegenseite fehlt

Was Sie beim Ortstermin zugänglich machen müssen

Sie müssen dem Gutachter und der Gegenseite Zutritt zu allem gewähren, was er begutachten soll. Erzwingen kann der Gutachter den Zutritt nicht. Verweigern Sie ihn, muss er den Termin abbrechen und das Gericht informieren.

Das hat Folgen für Sie. Verhindern Sie die Besichtigung, kann das Gericht die Behauptungen der Gegenseite über den Zustand als bewiesen ansehen. Ein Oberlandesgericht nahm das 2017 an: Bei einem Ortstermin in einer Wohnanlage waren Wohnungen nicht zugänglich, obwohl die Bewohner informiert waren. Das ging zu Lasten der Eigentümer, die Mängel behaupteten, weil sie den Nachweis selbst erschwert hatten.

Nicht jede Weigerung schadet. Der Bundesgerichtshof hat 2019 entschieden, dass ein Gericht eine Partei nicht schon deshalb verlieren lassen darf, weil sie ein Bauteil nicht freilegen ließ. Es muss zuerst alle anderen Wege ausschöpfen, die Frage zu klären.

Schwieriger ist die Frage, wer eine Wand aufstemmen oder einen Keller freilegen lässt, wenn nur so die Ursache eines Schadens zu finden ist. Nach mehreren Oberlandesgerichten muss der Gutachter das nicht selbst tun, und das Gericht kann ihn nicht dazu zwingen. Meist muss die Partei, die den Mangel beweisen will, die Vorarbeiten beauftragen, wenn ihr das Objekt gehört. Gewinnt sie den Prozess, bekommt sie die Kosten zurück. Die Gerichte urteilen dazu aber nicht einheitlich, und ein Gericht hielt eine Öffnung schon für unzumutbar, weil Schäden am Nachbargebäude nicht auszuschließen waren.

Darf Ihr eigener Gutachter mitkommen?

In der Regel ja. Der Ortstermin ist für die Parteien offen, und dazu zählen nach der Fachliteratur auch Fachleute, die eine Partei zur Unterstützung mitbringt, etwa ein Privatgutachter oder ein Architekt. Der Gerichtsgutachter muss sie zulassen.

Er braucht sich aber nicht auf Diskussionen mit ihnen einzulassen. Ihr Gutachter darf Hinweise geben und beobachten, aber keine Fragen stellen. Das tut nur der Gerichtsgutachter.

Manche Autoren verlangen das Einverständnis der Beteiligten, wenn Dritte teilnehmen. Melden Sie Ihren Gutachter deshalb vorher beim Gericht und beim Gerichtsgutachter an. Der Nutzen ist groß: Ihr Gutachter sieht, was der Gerichtsgutachter prüft und was nicht, und kann Ihnen später die Fragen für das Gutachten liefern.

Wie Sie Fragen zum Gutachten nachschieben

Nach dem Ortstermin schreibt der Gutachter sein Gutachten, und das Gericht schickt es Ihnen. Danach teilen Sie dem Gericht Ihre Einwände, Anträge und Ergänzungsfragen mit, und zwar innerhalb einer angemessenen Frist. Das Gericht kann dafür eine Frist setzen. Versäumen Sie sie, kann es Ihre Einwände zurückweisen.

Eine feste Zahl gibt es nicht. Bei einem umfangreichen Gutachten, das Sie von einem eigenen Gutachter prüfen lassen wollen, sind gut 5 Wochen zu wenig. So entschied der Bundesgerichtshof 2018 in einem Fall über Schäden an einem Haus nach einem Brückenbau. Dagegen ließ ein Oberlandesgericht 2025 Ergänzungsfragen nicht mehr zu, die 6 Wochen nach dem letzten Anhörungstermin kamen, weil das Gutachten schon anderthalb Jahre vorlag. Brauchen Sie mehr Zeit, beantragen Sie die Verlängerung vor Fristende und begründen Sie sie.

Stellen Sie konkrete Fragen. Nennen Sie die Seite und den Messwert, und sagen Sie, welche Tatsache der Gutachter falsch angenommen hat und was daraus folgt. Wie Sie ein Gutachten darüber hinaus angreifen, erklärt wie Sie ein Gerichtsgutachten angreifen.

Sie können auch verlangen, dass der Gutachter vor Gericht mündlich befragt wird. Das Gericht muss ihn auf Ihren Antrag laden, auch wenn es sein Gutachten für überzeugend hält. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig und nicht erst im Termin. Nennen Sie darin konkret, wo Sie Unklarheiten sehen und in welche Richtung Ihre Fragen gehen. Dann kann das Gericht ihn nicht als missbräuchlich abweisen. Für die Einladung kann das Gericht einen Vorschuss verlangen. In einem Fall vor dem Bundesgerichtshof waren es 1.000 Euro.

Liefert der Gutachter nicht innerhalb der Frist, die das Gericht ihm gesetzt hat, kann das Gericht nach vorheriger Androhung eine Geldbuße gegen ihn festsetzen. Sie beträgt höchstens 3.000 Euro. Schneller wird das Gutachten dadurch nicht immer, aber die Fristen des Gerichts gelten auch für den Gutachter.

Wann ein Ortstermin zur Ablehnung des Gutachters führt

Ein Termin ohne die andere Partei ist ein Ablehnungsgrund. Das Oberlandesgericht Saarbrücken entschied 2013: Besichtigt der Gutachter nur mit einer Partei, muss er abgelehnt werden. Auch eine spätere Offenlegung heilt das nicht.

Es kommt aber auf die Umstände an. 2011 hatten beide Anwälte kurzfristig abgesagt, der Gutachter hatte beide eingeladen und führte den Termin allein durch. Das reichte nicht für eine Ablehnung. Ein Oberlandesgericht in Bremen entschied 2012: Ein einzelner Verfahrensfehler reicht nicht automatisch. Der Gutachter hatte einen Termin in öffentlich zugänglichen Räumen einer Partei nicht bekannt gegeben, und es war zu keinem Kontakt gekommen.

Wie Sie den Antrag stellen und welche Frist gilt, steht in wie Sie einen Sachverständigen wegen Befangenheit ablehnen. Sprechen Sie beim Termin nie allein mit dem Gutachter. Geben Sie ihm Unterlagen nur so, dass auch die Gegenseite und das Gericht sie erhalten.

Häufige Fragen

Darf ich beim Ortstermin des gerichtlichen Sachverständigen dabei sein?

Ja, Sie dürfen beim Ortstermin des gerichtlichen Sachverständigen dabei sein, ebenso die Gegenseite und die Anwälte beider Seiten. Der Gutachter muss alle einladen. Eine Pflicht zur Teilnahme haben Sie nicht. Besichtigt er nur mit einer Partei, kann das ein Grund sein, ihn abzulehnen.

Muss ich dem gerichtlichen Sachverständigen beim Ortstermin Zutritt gewähren?

Erzwingen kann der gerichtliche Sachverständige den Zutritt zu Ihrem Objekt nicht, er muss den Termin abbrechen und das Gericht informieren. Verweigern Sie den Zutritt ohne guten Grund, kann das Gericht die Behauptungen der Gegenseite über den Zustand als bewiesen ansehen. Eine Weigerung schadet aber nicht automatisch, denn das Gericht muss zuerst andere Wege der Aufklärung ausschöpfen.

Darf ich zum Ortstermin des Gerichtsgutachters meinen eigenen Gutachter mitbringen?

Ja, in der Regel dürfen Sie zum Ortstermin des Gerichtsgutachters Ihren eigenen Gutachter mitbringen. Nach der Fachliteratur muss der Gerichtsgutachter Fachleute zulassen, die eine Partei zur Unterstützung mitbringt. Ihr Gutachter darf Hinweise geben, aber keine Fragen stellen. Melden Sie ihn vorher beim Gericht an.

Wie stelle ich Ergänzungsfragen zum Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen?

Ergänzungsfragen zum Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen teilen Sie dem Gericht schriftlich mit, innerhalb der Frist, die das Gericht setzt. Nennen Sie die Seite und den Messwert, den Sie beanstanden. Brauchen Sie mehr Zeit, beantragen Sie die Verlängerung vor Fristende und begründen Sie sie.

Wie viel Vorlauf muss die Einladung zum Ortstermin des Gerichtsgutachters haben?

Für die Einladung zum Ortstermin des Gerichtsgutachters nennt das Gesetz keine Frist. Nach der Fachliteratur sollte sie in der Regel 2 Wochen vor dem Termin eintreffen. Beantragen Sie eine Verschiebung früh und mit sachlichem Grund. Nach einer Wartezeit von 15 Minuten darf der Gutachter auch ohne einen Beteiligten beginnen.

Wer bezahlt das Öffnen einer Wand beim Ortstermin des Gerichtsgutachters?

Meist muss die Partei, die den Mangel beweisen will, das Öffnen der Wand beauftragen, wenn ihr das Objekt gehört. Nach mehreren Oberlandesgerichten muss der Gerichtsgutachter das nicht selbst tun. Gewinnt die Partei den Prozess, bekommt sie die Kosten zurück. Die Rechtsprechung ist dazu nicht einheitlich, klären Sie es deshalb vor dem Termin.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 357 ZPO, Parteiöffentlichkeit der Beweisaufnahme, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 404a ZPO, Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen, Teilnahmerechte der Parteien, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. § 371 ZPO, Beweis durch Augenschein, Absatz 3 (Vereitelung durch eine Partei), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. § 411 ZPO, Schriftliches Gutachten, Ordnungsgeld, Erläuterung, Einwendungen und Ergänzungsfragen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  5. § 397 ZPO, Fragerecht der Parteien, mit § 402 ZPO, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  6. Bleutge, Die Ortsbesichtigung durch Sachverständige (Fortbildungsbeitrag 2008, Rechtsanwalt Dr. Peter Bleutge; Einladung, Teilnahme, Ablauf, Bauteilöffnung), Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (Fachbeitrag, keine amtliche Quelle),
  7. Wenn der Gutachter kommt, vier Rechtsbegriffe (Parteiöffentlichkeit, Teilnahme Dritter mit Einverständnis), boden wand decke (Fachzeitschrift),
  8. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2017, VI ZR 314/15 (Recht auf mündliche Befragung des Sachverständigen), Bundesgerichtshof,
  9. BGH, Urteil vom 5. Juli 2007, III ZR 240/06 (Gericht muss den Sachverständigen auf Antrag laden), Bundesgerichtshof,
  10. BGH, Beschluss vom 12. April 2018, V ZR 153/17 (zu kurze Frist zur Stellungnahme, Vorschuss von 1.000 Euro für die Ladung), Bundesgerichtshof,
  11. BGH, Urteil vom 7. Februar 2019, VII ZR 274/17 (Beweislastregeln als letztes Mittel, Freilegung eines Bauteils), Bundesgerichtshof,
  12. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 8. Juli 2013, 5 W 64/13 (einseitiger Ortstermin begründet Befangenheit), Haufe (Fachbeitrag über die Entscheidung),
  13. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16. August 2011, 5 W 189/11 (Ortstermin allein nach Absage beider Anwälte, keine Befangenheit), Kanzlei Kotz (Bericht über die Entscheidung, nicht das Original),
  14. Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 9. Januar 2012, 3 W 28/11 (einzelner Verfahrensfehler beim Ortstermin), Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen,
  15. OLG Stuttgart, Urteil vom 26. Juni 2017, 10 U 132/15 (unzugängliche Wohnungen beim Ortstermin, Besichtigung verhindert), Bericht, Leichsenring und Kollegen (Bericht über die Entscheidung, nicht das Original),
  16. OLG Braunschweig, Urteil vom 29. Januar 2004, 8 U 173/99 (Bauteilöffnung bei drohenden Schäden am Nachbargebäude unzumutbar), Bericht, Dreher und Partner (Bericht über die Entscheidung, nicht das Original),
  17. OLG Oldenburg, Beschluss vom 12. August 2025, 14 W 35/25 (Ergänzungsfragen sechs Wochen nach der Anhörung zu spät), Bericht, Kanzlei Kotz (Bericht über die Entscheidung, nicht das Original),

Einsatz von Sprachmodellen

Die Ratgeber und das Glossar wurden mit Hilfe von Sprachmodellen (KI) recherchiert und geschrieben, ebenso die wiederkehrenden Sätze auf den Orts- und Büroseiten. Die Bilder hat ein Bildmodell erzeugt, die Beitragsbilder tragen den Hinweis Bild: KI generiert. Zahlen und Rechtsangaben in den Ratgebern wurden mit den Quellen unter jedem Artikel abgeglichen. Name, Anschrift und Kontaktdaten der Büros stammen unverändert aus OpenStreetMap und werden von keiner KI erzeugt, ergänzt oder verändert.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.