Wer beim Ortstermin dabei sein darf
Ein Ortstermin ist der Besichtigungstermin, bei dem der gerichtliche Sachverständige das Objekt vor Ort untersucht, etwa den Bau, das Auto oder das Grundstück. Sie dürfen dabei sein, und die Gegenseite auch. Das Gesetz erlaubt den Parteien, dabei zu sein, wenn das Gericht Beweise erhebt. Dazu zählt die Besichtigung des Gutachters. Auch Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt darf kommen.
Sie müssen aber nicht kommen. Eine Pflicht zur Teilnahme gibt es nicht. Der Termin ist auch nicht öffentlich, sondern nur für die Beteiligten offen. Fremde Personen, die niemand eingeladen hat, kann der Gutachter ausschließen.
Der Gutachter muss beide Seiten und ihre Anwälte einladen. Die Einladung sollte nach der Fachliteratur in der Regel 2 Wochen vor dem Termin eintreffen. Das ist ein Richtwert und keine gesetzliche Frist. In der Einladung stehen Ort und Zeit, und oft die Bitte, Zugang, Gerüst oder Unterlagen bereitzuhalten. Ein Anruf genügt als Einladung kaum, weil er sich später schlecht nachweisen lässt.
Brauchen Sie einen anderen Termin, beantragen Sie die Verschiebung früh und mit einem sachlichen Grund. Der Gutachter soll dem Wunsch nach Möglichkeit folgen. Wer wiederholt ohne Grund verschiebt, riskiert, dass der Termin trotzdem stattfindet. Beginnen darf der Gutachter nach einer Wartezeit von 15 Minuten auch ohne einen Beteiligten, der nicht erschienen ist.
Was der Gutachter beim Ortstermin tut und lässt
Der Gutachter leitet den Termin. Er bestimmt, was er untersucht, wie er misst und was er fotografiert. Er darf nur untersuchen, wonach das Gericht gefragt hat. Mehrarbeit wird nicht bezahlt und kann das Gutachten sogar unbrauchbar machen.
Er muss den Termin selbst wahrnehmen. Mitarbeiter darf er zur Hilfe mitbringen, schicken darf er sie nicht an seiner Stelle. Er darf das Objekt auch nicht vorab ohne die Beteiligten besichtigen. Und er soll nicht zusammen mit einer Partei anreisen.
Zeugen befragen darf er nicht. Er nimmt aber Auskünfte der Beteiligten auf. Widerspricht die Gegenseite nicht sofort, darf er sie seinem Gutachten zugrunde legen, muss aber festhalten, von wem sie stammen. Sein Ergebnis gibt er beim Termin nicht bekannt.
| Das dürfen Sie | Das sollten Sie lassen |
|---|---|
| Hinweise auf Stellen geben, die Ihnen wichtig sind | Dem Gutachter Fragen stellen, denn Fragen stellt nur er |
| Die Befunde selbst notieren, nachmessen oder fotografieren | Den Gutachter ohne seine Zustimmung filmen oder aufnehmen |
| Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt mitbringen | Allein mit dem Gutachter sprechen, wenn die Gegenseite fehlt |
Was Sie beim Ortstermin zugänglich machen müssen
Sie müssen dem Gutachter und der Gegenseite Zutritt zu allem gewähren, was er begutachten soll. Erzwingen kann der Gutachter den Zutritt nicht. Verweigern Sie ihn, muss er den Termin abbrechen und das Gericht informieren.
Das hat Folgen für Sie. Verhindern Sie die Besichtigung, kann das Gericht die Behauptungen der Gegenseite über den Zustand als bewiesen ansehen. Ein Oberlandesgericht nahm das 2017 an: Bei einem Ortstermin in einer Wohnanlage waren Wohnungen nicht zugänglich, obwohl die Bewohner informiert waren. Das ging zu Lasten der Eigentümer, die Mängel behaupteten, weil sie den Nachweis selbst erschwert hatten.
Nicht jede Weigerung schadet. Der Bundesgerichtshof hat 2019 entschieden, dass ein Gericht eine Partei nicht schon deshalb verlieren lassen darf, weil sie ein Bauteil nicht freilegen ließ. Es muss zuerst alle anderen Wege ausschöpfen, die Frage zu klären.
Schwieriger ist die Frage, wer eine Wand aufstemmen oder einen Keller freilegen lässt, wenn nur so die Ursache eines Schadens zu finden ist. Nach mehreren Oberlandesgerichten muss der Gutachter das nicht selbst tun, und das Gericht kann ihn nicht dazu zwingen. Meist muss die Partei, die den Mangel beweisen will, die Vorarbeiten beauftragen, wenn ihr das Objekt gehört. Gewinnt sie den Prozess, bekommt sie die Kosten zurück. Die Gerichte urteilen dazu aber nicht einheitlich, und ein Gericht hielt eine Öffnung schon für unzumutbar, weil Schäden am Nachbargebäude nicht auszuschließen waren.
Darf Ihr eigener Gutachter mitkommen?
In der Regel ja. Der Ortstermin ist für die Parteien offen, und dazu zählen nach der Fachliteratur auch Fachleute, die eine Partei zur Unterstützung mitbringt, etwa ein Privatgutachter oder ein Architekt. Der Gerichtsgutachter muss sie zulassen.
Er braucht sich aber nicht auf Diskussionen mit ihnen einzulassen. Ihr Gutachter darf Hinweise geben und beobachten, aber keine Fragen stellen. Das tut nur der Gerichtsgutachter.
Manche Autoren verlangen das Einverständnis der Beteiligten, wenn Dritte teilnehmen. Melden Sie Ihren Gutachter deshalb vorher beim Gericht und beim Gerichtsgutachter an. Der Nutzen ist groß: Ihr Gutachter sieht, was der Gerichtsgutachter prüft und was nicht, und kann Ihnen später die Fragen für das Gutachten liefern.
Wie Sie Fragen zum Gutachten nachschieben
Nach dem Ortstermin schreibt der Gutachter sein Gutachten, und das Gericht schickt es Ihnen. Danach teilen Sie dem Gericht Ihre Einwände, Anträge und Ergänzungsfragen mit, und zwar innerhalb einer angemessenen Frist. Das Gericht kann dafür eine Frist setzen. Versäumen Sie sie, kann es Ihre Einwände zurückweisen.
Eine feste Zahl gibt es nicht. Bei einem umfangreichen Gutachten, das Sie von einem eigenen Gutachter prüfen lassen wollen, sind gut 5 Wochen zu wenig. So entschied der Bundesgerichtshof 2018 in einem Fall über Schäden an einem Haus nach einem Brückenbau. Dagegen ließ ein Oberlandesgericht 2025 Ergänzungsfragen nicht mehr zu, die 6 Wochen nach dem letzten Anhörungstermin kamen, weil das Gutachten schon anderthalb Jahre vorlag. Brauchen Sie mehr Zeit, beantragen Sie die Verlängerung vor Fristende und begründen Sie sie.
Stellen Sie konkrete Fragen. Nennen Sie die Seite und den Messwert, und sagen Sie, welche Tatsache der Gutachter falsch angenommen hat und was daraus folgt. Wie Sie ein Gutachten darüber hinaus angreifen, erklärt wie Sie ein Gerichtsgutachten angreifen.
Sie können auch verlangen, dass der Gutachter vor Gericht mündlich befragt wird. Das Gericht muss ihn auf Ihren Antrag laden, auch wenn es sein Gutachten für überzeugend hält. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig und nicht erst im Termin. Nennen Sie darin konkret, wo Sie Unklarheiten sehen und in welche Richtung Ihre Fragen gehen. Dann kann das Gericht ihn nicht als missbräuchlich abweisen. Für die Einladung kann das Gericht einen Vorschuss verlangen. In einem Fall vor dem Bundesgerichtshof waren es 1.000 Euro.
Liefert der Gutachter nicht innerhalb der Frist, die das Gericht ihm gesetzt hat, kann das Gericht nach vorheriger Androhung eine Geldbuße gegen ihn festsetzen. Sie beträgt höchstens 3.000 Euro. Schneller wird das Gutachten dadurch nicht immer, aber die Fristen des Gerichts gelten auch für den Gutachter.
Wann ein Ortstermin zur Ablehnung des Gutachters führt
Ein Termin ohne die andere Partei ist ein Ablehnungsgrund. Das Oberlandesgericht Saarbrücken entschied 2013: Besichtigt der Gutachter nur mit einer Partei, muss er abgelehnt werden. Auch eine spätere Offenlegung heilt das nicht.
Es kommt aber auf die Umstände an. 2011 hatten beide Anwälte kurzfristig abgesagt, der Gutachter hatte beide eingeladen und führte den Termin allein durch. Das reichte nicht für eine Ablehnung. Ein Oberlandesgericht in Bremen entschied 2012: Ein einzelner Verfahrensfehler reicht nicht automatisch. Der Gutachter hatte einen Termin in öffentlich zugänglichen Räumen einer Partei nicht bekannt gegeben, und es war zu keinem Kontakt gekommen.
Wie Sie den Antrag stellen und welche Frist gilt, steht in wie Sie einen Sachverständigen wegen Befangenheit ablehnen. Sprechen Sie beim Termin nie allein mit dem Gutachter. Geben Sie ihm Unterlagen nur so, dass auch die Gegenseite und das Gericht sie erhalten.
Häufige Fragen
Darf ich beim Ortstermin des gerichtlichen Sachverständigen dabei sein?
Ja, Sie dürfen beim Ortstermin des gerichtlichen Sachverständigen dabei sein, ebenso die Gegenseite und die Anwälte beider Seiten. Der Gutachter muss alle einladen. Eine Pflicht zur Teilnahme haben Sie nicht. Besichtigt er nur mit einer Partei, kann das ein Grund sein, ihn abzulehnen.
Muss ich dem gerichtlichen Sachverständigen beim Ortstermin Zutritt gewähren?
Erzwingen kann der gerichtliche Sachverständige den Zutritt zu Ihrem Objekt nicht, er muss den Termin abbrechen und das Gericht informieren. Verweigern Sie den Zutritt ohne guten Grund, kann das Gericht die Behauptungen der Gegenseite über den Zustand als bewiesen ansehen. Eine Weigerung schadet aber nicht automatisch, denn das Gericht muss zuerst andere Wege der Aufklärung ausschöpfen.
Darf ich zum Ortstermin des Gerichtsgutachters meinen eigenen Gutachter mitbringen?
Ja, in der Regel dürfen Sie zum Ortstermin des Gerichtsgutachters Ihren eigenen Gutachter mitbringen. Nach der Fachliteratur muss der Gerichtsgutachter Fachleute zulassen, die eine Partei zur Unterstützung mitbringt. Ihr Gutachter darf Hinweise geben, aber keine Fragen stellen. Melden Sie ihn vorher beim Gericht an.
Wie stelle ich Ergänzungsfragen zum Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen?
Ergänzungsfragen zum Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen teilen Sie dem Gericht schriftlich mit, innerhalb der Frist, die das Gericht setzt. Nennen Sie die Seite und den Messwert, den Sie beanstanden. Brauchen Sie mehr Zeit, beantragen Sie die Verlängerung vor Fristende und begründen Sie sie.
Wie viel Vorlauf muss die Einladung zum Ortstermin des Gerichtsgutachters haben?
Für die Einladung zum Ortstermin des Gerichtsgutachters nennt das Gesetz keine Frist. Nach der Fachliteratur sollte sie in der Regel 2 Wochen vor dem Termin eintreffen. Beantragen Sie eine Verschiebung früh und mit sachlichem Grund. Nach einer Wartezeit von 15 Minuten darf der Gutachter auch ohne einen Beteiligten beginnen.
Wer bezahlt das Öffnen einer Wand beim Ortstermin des Gerichtsgutachters?
Meist muss die Partei, die den Mangel beweisen will, das Öffnen der Wand beauftragen, wenn ihr das Objekt gehört. Nach mehreren Oberlandesgerichten muss der Gerichtsgutachter das nicht selbst tun. Gewinnt die Partei den Prozess, bekommt sie die Kosten zurück. Die Rechtsprechung ist dazu nicht einheitlich, klären Sie es deshalb vor dem Termin.
