Gutachterverzeichnis

Ratgeber

Wie lehnen Sie einen Sachverständigen wegen Befangenheit ab?

Veröffentlicht am

Sie stellen beim Gericht einen Antrag, spätestens 2 Wochen nach dem Beschluss, der den Gutachter ernennt. Darin nennen Sie einen Grund, der Zweifel an seiner Neutralität weckt, etwa engen Kontakt zur Gegenseite oder eine frühere Tätigkeit für sie, und belegen ihn. Ob der Antrag Erfolg hat, entscheidet das Gericht per Beschluss.

Frist für den Ablehnungsantrag
2 Wochen ab dem Gerichtsbeschluss
§ 406 Absatz 2 Satz 1 ZPO, Stand 26. September 2026
Beschwerdefrist bei zurückgewiesenem Antrag
2 Wochen ab Zustellung
§ 569 Absatz 1 ZPO, Stand 26. September 2026
Gebühr für eine erfolglose Beschwerde
72 Euro
Anlage 1 zum GKG, Nummer 1812, Stand 26. September 2026
Leerer Konferenztisch mit zwei Stühlen und einer geschlossenen Mappe
Zweifeln Sie an der Unparteilichkeit eines Gutachters, können Sie ihn ablehnen. Bild: KI generiert.

Wann Sie einen Sachverständigen ablehnen können

Sie können einen gerichtlichen Sachverständigen ablehnen, wenn ein Grund vorliegt, der Zweifel an seiner Neutralität weckt. Das Fachwort dafür ist Befangenheit. Ob der Gutachter tatsächlich parteiisch ist, spielt keine Rolle. Schon der Anschein genügt, wenn er sich auf Tatsachen stützt, die bei vernünftiger Betrachtung Misstrauen rechtfertigen.

Beide Seiten haben dieses Recht, also auch die Gegenseite. Ablehnen können Sie nur den Gutachter, den das Gericht bestellt hat. Über den Antrag entscheidet das Gericht, das ihn ernannt hat, durch einen Beschluss.

Der Gutachter selbst muss von sich aus mitteilen, wenn es Gründe gibt, an seiner Unparteilichkeit zu zweifeln. Verschweigt er sie und trägt er dafür die Verantwortung, kann er sein Honorar verlieren.

Welche Gründe für Befangenheit reichen

Ein Gutachter ist von Gesetzes wegen ausgeschlossen, wenn er selbst Partei ist, mit einer Partei verheiratet oder nah verwandt ist oder in derselben Sache früher für eine Partei aufgetreten ist. Alle anderen Gründe müssen Sie darlegen. Es genügt, wenn sie Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit rechtfertigen.

Die Tabelle nennt 7 Situationen aus der Rechtsprechung. In 5 davon hatte die Ablehnung Erfolg, in 2 nicht.

Sieben Situationen und ob sie für eine Ablehnung des Gutachters reichten.
SituationReicht das?Beispiel aus der Rechtsprechung
Der Gutachter wertet eine Partei abJaEin Gutachter schrieb von Überengagement und Lippenbekenntnis. Das Gericht sah 2011 den Anschein der Parteilichkeit, der Gutachter verlor sein Honorar.
Der Gutachter arbeitete zuvor eng mit der GegenseiteJa, bei engem NäheverhältnisNähe, die über übliche berufliche Kontakte hinausgeht, reicht nach dem Oberlandesgericht München. Im März 2026 hob es die Zurückweisung eines Antrags auf, weil ein Gutachter 2023 intensiv mit der Gegenseite gearbeitet hatte und das Landgericht nicht nachgefragt hatte.
Der Gutachter verschweigt eine Geschäftsbeziehung zu einer ParteiJaNach einer Entscheidung von 2017 muss er besondere persönliche oder berufliche Nähe zu einer Partei von sich aus mitteilen. Sonst kann er sein Honorar verlieren.
Der Gutachter beantwortet Fragen, die das Gericht nicht gestellt hat, und zeigt dabei eine einseitige TendenzJaDas Oberlandesgericht München ließ 2023 die Ablehnung zu, weil er vom Auftrag abwich und dabei eine Partei einseitig begünstigte.
Der Gutachter besichtigt nur mit einer ParteiJaDas Oberlandesgericht Saarbrücken entschied 2013: Ein Termin ohne die andere Partei begründet die Ablehnung, auch eine spätere Offenlegung heilt das nicht.
Der Gutachter hat gelegentlich beruflichen Kontakt zur GegenseiteNeinDrei Bestellungen per E-Mail bei der Gegenseite in knapp zwei Jahren, die drei Jahre zurücklagen, reichten dem Oberlandesgericht München im März 2026 nicht.
Das Gutachten hat fachliche Fehler oder LückenNeinDas Landgericht Cottbus stellte 2019 klar: Lücken und Unzulänglichkeiten begründen allein keine Ablehnung.

Ein Termin vor Ort ohne die andere Partei ist ein eigener Ablehnungsgrund. Was beim Besichtigungstermin gilt, erklärt was Sie beim Ortstermin des Gerichtsgutachters dürfen und müssen.

Welche Frist für die Ablehnung gilt

Sie müssen den Antrag stellen, bevor der Gutachter befragt wird, und spätestens 2 Wochen nach dem Beschluss, der ihn ernennt. Die Frist beginnt, wenn das Gericht den Beschluss verkündet oder Ihnen zustellt. Sie beginnt nicht erst, wenn Sie das fertige Gutachten lesen.

Danach ist die Ablehnung nur noch zulässig, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie den Grund ohne eigenes Verschulden nicht früher geltend machen konnten. Die Hürde liegt hoch. Der Bundesgerichtshof hat 2012 entschieden, dass eine Partei, die den Gutachter nicht kannte, sich trotzdem informieren muss. Was ihr ohne Weiteres zugänglich ist, muss sie innerhalb der 2 Wochen nutzen.

Zeigt sich der Grund erst im Inhalt des Gutachtens, gilt eine andere Regel. Müssen Sie sich für Ihre Begründung mit dem Gutachten auseinandersetzen, endet die Frist im Allgemeinen zusammen mit der Frist für Ihre Stellungnahme zum Gutachten. Diese Frist setzt das Gericht.

So stellen Sie den Antrag auf Ablehnung

Den Antrag können Sie schriftlich stellen oder bei der Geschäftsstelle des Gerichts zu Protokoll erklären. Haben Sie eine Anwältin oder einen Anwalt, gehört er in deren Hände, denn die Frist ist kurz.

  1. Notieren Sie sofort das Datum des Beschlusses, der den Gutachter ernennt, und rechnen Sie 2 Wochen dazu.
  2. Sammeln Sie, was den Grund belegt: E-Mails, Schreiben, Rechnungen, Internetseiten oder Zeugen. Sie müssen den Grund nicht voll beweisen, aber glaubhaft machen. Eine eidesstattliche Versicherung von Ihnen selbst ist dafür nicht zugelassen.
  3. Stellen Sie den Antrag bei dem Gericht, das den Gutachter ernannt hat. Nennen Sie konkret, wer welche Verbindung zu wem hatte und wann.
  4. Fragt das Gericht nach, antworten Sie sofort und mit Belegen.
  5. Warten Sie die Entscheidung ab, und legen Sie bei Zurückweisung innerhalb von 2 Wochen Beschwerde ein.

Was nach dem Antrag passiert

Das Gericht entscheidet durch Beschluss. Hat Ihr Antrag Erfolg, gibt es dagegen kein Rechtsmittel. Weist das Gericht ihn zurück, können Sie innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung Beschwerde einlegen. Bleibt die Beschwerde erfolglos, kostet sie 72 Euro Gerichtsgebühr.

Hat die Ablehnung Erfolg und hat der Gutachter sein Gutachten schon abgegeben, kann das Gericht eine andere Person neu begutachten lassen. Ein neuer Gutachter muss sich einarbeiten, deshalb verlängert eine erfolgreiche Ablehnung das Verfahren.

Auch das Honorar ist betroffen. Hat der Gutachter grob fahrlässig oder vorsätzlich selbst Gründe für seine Ablehnung geschaffen, bekommt er sein Honorar nur, soweit sein Gutachten noch brauchbar ist. Hat er die Gründe pflichtwidrig verschwiegen und trägt er dafür die Verantwortung, entfällt der Anspruch ganz.

Wann Einwände besser sind als eine Ablehnung

Fachliche Fehler sind kein Ablehnungsgrund. Ein Gutachten, das Lücken hat oder Ihnen nicht passt, macht den Gutachter nicht parteiisch. Solange er erkennbar die Sache aufklären will, gibt es andere Wege: Einwände, Ergänzungsfragen, die mündliche Befragung und ein neues Gutachten. Wie diese Wege funktionieren, erklärt wie Sie ein Gerichtsgutachten angreifen.

Ein Antrag, den das Gericht zurückweist, bringt Ihnen nichts. Prüfen Sie deshalb vorher, ob Sie wirklich einen konkreten Grund für Misstrauen haben oder nur mit dem Ergebnis unzufrieden sind. Ob der Grund reicht, lässt sich allgemein nicht sagen. Lassen Sie sich beraten, bevor die 2 Wochen ablaufen.

Häufige Fragen

Welche Gründe reichen, um einen Sachverständigen wegen Befangenheit abzulehnen?

Um einen Sachverständigen wegen Befangenheit abzulehnen, reicht ein Grund, der bei vernünftiger Betrachtung Misstrauen gegen seine Neutralität rechtfertigt. Beispiele sind enger Kontakt zur Gegenseite, eine verschwiegene Geschäftsbeziehung, abfällige Äußerungen über eine Partei oder ein Besichtigungstermin ohne die andere Partei. Gelegentliche berufliche Kontakte und fachliche Fehler reichen allein nicht.

Wie lange habe ich Zeit, einen Sachverständigen wegen Befangenheit abzulehnen?

Für die Ablehnung eines Sachverständigen haben Sie 2 Wochen nach Verkündung oder Zustellung des Beschlusses, der ihn ernennt, spätestens aber bis zu seiner Befragung. Später ist der Antrag nur zulässig, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie den Grund ohne Verschulden nicht früher kannten. Zeigt sich der Grund erst im Gutachten, endet die Frist im Allgemeinen mit der Frist des Gerichts für Ihre Stellungnahme.

Reicht ein fachlicher Fehler im Gutachten, um den Sachverständigen abzulehnen?

Nein, ein fachlicher Fehler im Gutachten reicht allein nicht aus, um den Sachverständigen abzulehnen. Lücken und Unzulänglichkeiten stellen seine Neutralität nicht in Frage. Gegen ein fehlerhaftes Gutachten helfen Einwände, Ergänzungsfragen, die mündliche Befragung und der Antrag auf ein neues Gutachten.

Wie stelle ich den Antrag, einen gerichtlichen Sachverständigen abzulehnen?

Den Antrag auf Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen stellen Sie beim Gericht, das ihn ernannt hat, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle. Nennen Sie den Grund konkret und belegen Sie ihn, zum Beispiel mit E-Mails oder Zeugen. Eine eidesstattliche Versicherung von Ihnen selbst ist dafür nicht zugelassen.

Kann ich gegen die Entscheidung über die Ablehnung eines Sachverständigen Beschwerde einlegen?

Gegen die Zurückweisung Ihres Antrags auf Ablehnung eines Sachverständigen können Sie innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung Beschwerde einlegen. Bleibt sie erfolglos, kostet sie 72 Euro Gerichtsgebühr. Gegen eine Entscheidung, die dem Antrag stattgibt, gibt es dagegen kein Rechtsmittel.

Verliert ein Sachverständiger sein Honorar, wenn er wegen Befangenheit abgelehnt wird?

Ein abgelehnter Sachverständiger verliert sein Honorar nicht automatisch. Es geht nur verloren oder wird gekürzt, wenn er die Gründe für seine Ablehnung grob fahrlässig oder vorsätzlich selbst geschaffen oder pflichtwidrig verschwiegen hat. Im ersten Fall bekommt er es nur, soweit sein Gutachten noch brauchbar ist. Im zweiten Fall entfällt der Anspruch, wenn er das zu verantworten hat.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 406 ZPO, Ablehnung eines Sachverständigen, mit Zwei-Wochen-Frist, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 42 ZPO, Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. § 41 ZPO, Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. § 407a ZPO, Weitere Pflichten des Sachverständigen (Mitteilung von Ablehnungsgründen), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  5. § 412 ZPO, Neues Gutachten, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  6. § 569 ZPO, Frist und Form der sofortigen Beschwerde, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  7. Anlage 1 zum GKG, Kostenverzeichnis, Nummer 1812 (nicht besonders aufgeführte Beschwerden, verworfen oder zurückgewiesen: 72 Euro), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  8. § 8a JVEG, Wegfall oder Beschränkung des Vergütungsanspruchs, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  9. BGH, Beschluss vom 15. März 2005, VI ZB 74/04 (Ablehnungsfrist, wenn sich der Grund aus dem Gutachten ergibt), Bundesgerichtshof,
  10. Befangenheit bei Sachverständigen, Entscheidungsübersicht: OLG Nürnberg vom 8. September 2011 (8 U 2204/08), OLG Frankfurt vom 4. Mai 2017 (18 W 58/17), OLG München vom 5. Mai 2023 (31 W 259/23), BGH vom 3. April 2012 (X ZR 67/09), Haufe (Fachbeitrag über die Entscheidungen),
  11. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 8. Juli 2013, 5 W 64/13 (einseitiger Ortstermin begründet Befangenheit), Haufe (Fachbeitrag über die Entscheidung),
  12. OLG München, Beschluss vom 28. März 2026, 31 W 1439/25 e (Näheverhältnis zur Gegenseite, Zurückweisung des Antrags aufgehoben), Kanzlei Kotz (Bericht über die Entscheidung, nicht das Original),
  13. OLG München, Beschluss vom 27. März 2026 (Ausgangsverfahren beim Landgericht: 8 O 3048/23), gelegentliche berufliche Kontakte reichen nicht, Kanzlei Kotz (Bericht über die Entscheidung, nicht das Original),
  14. OLG München, Beschluss vom 1. Oktober 2025 (Ausgangsverfahren beim Landgericht: 10 O 4413/23), Näheverhältnis über übliche berufliche Kontakte hinaus, Kanzlei Siegen (Bericht über die Entscheidung, nicht das Original),
  15. LG Cottbus, 20. September 2019, 11 O 122/10 (fachliche Mängel allein begründen keine Ablehnung), Kanzlei Kotz (Bericht über die Entscheidung, nicht das Original),

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.