Gutachterverzeichnis

Ratgeber

So beauftragen Sie nach einem Unfall ein Kfz-Gutachten

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Nach einem Unfall, den ein anderer verschuldet hat, suchen Sie den Kfz-Gutachter selbst aus und müssen vorher keine Preise vergleichen. Die Versicherung des Unfallgegners bezahlt die Rechnung, wenn das Gutachten nötig war. Beauftragen Sie es, bevor Sie reparieren lassen, damit die Spuren des Unfalls erhalten bleiben.

Unfälle mit reinem Sachschaden in Deutschland
2,22 Millionen
Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 238 vom 7. Juli 2026, Stand 2025
Durchschnittlicher Haftpflichtschaden je Pkw
5.518 Euro
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Statistik zur Kfz-Haftpflicht für Pkw, Stand 2024
Angebote zum Verkaufswert des Unfallautos
3 Angebote
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13. Oktober 2009, Aktenzeichen VI ZR 318/08, Stand 13. Oktober 2009
Ein Kfz-Gutachter hockt mit einem Tablet vor dem eingedrückten Stoßfänger eines Autos
Ein Gutachter dokumentiert den Schaden direkt am Auto. Bild: KI generiert.

Sie wählen den Gutachter selbst, und zwar sofort

Hat ein anderer den Unfall verschuldet, gehört die Begutachtung Ihres Autos zum Schaden. Die Versicherung des Unfallverursachers muss sie bezahlen, soweit das Gutachten nötig und sinnvoll war, um Ihren Anspruch zu belegen.

Wen Sie beauftragen, entscheiden Sie. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen einen eigenen Gutachter vorschlagen, aufdrängen darf sie ihn nicht. Auch Preise vergleichen müssen Sie nicht: Der Bundesgerichtshof hat 2014 entschieden, dass Sie den Gutachter nehmen dürfen, den Sie ohne großen Aufwand erreichen.

Schnell zu sein lohnt sich. Das Gutachten hält fest, wie Ihr Auto direkt nach dem Unfall aussieht. Wird vorher repariert, gewaschen oder weitergefahren, verschwinden Spuren, die für den Unfallhergang zählen. Lassen Sie deshalb begutachten, bevor Sie reparieren, und fotografieren Sie schon an der Unfallstelle.

Diese Werte stehen im Schadengutachten

Ein Schadengutachten besteht aus einzelnen Werten, aus denen sich Ihr Anspruch zusammensetzt. Wer sie kennt, sieht sofort, ob eine Position fehlt oder die Versicherung bei einer kürzt.

Die Positionen eines Kfz-Schadengutachtens und wofür Sie jede einzelne brauchen.
PositionWas sie bedeutetWofür Sie sie brauchen
Reparaturkosten netto und bruttoWas die fachgerechte Reparatur kostet, einmal ohne und einmal mit UmsatzsteuerGrundlage jeder Abrechnung. Umsatzsteuer bekommen Sie nur, wenn sie wirklich anfällt
WiederbeschaffungswertDer Preis, den Sie bei einem seriösen Händler für ein gleichwertiges Auto zahlen würdenObergrenze für die Reparatur und Ausgangswert bei einem Totalschaden
RestwertDer Betrag, den das beschädigte Auto auf dem Markt in Ihrer Region noch bringtWird bei einem Totalschaden vom Wiederbeschaffungswert abgezogen
WertminderungDer Wertverlust, der nach einer fachgerechten Reparatur bleibtEigener Schadensposten neben den Reparaturkosten, vor allem bei jüngeren Autos
Reparaturdauer in ArbeitstagenDie Zeit, die die Reparatur brauchtBestimmt die Entschädigung für die Zeit ohne Auto oder die Dauer eines Mietwagens
WiederbeschaffungsdauerDie Zeit, bis Sie ein Ersatzauto habenBestimmt die Ausfallzeit bei einem Totalschaden
Feststellungen zu VorschädenLaufleistung, Ausstattung, alte Schäden und SchadenbildEntkräftet den Einwand, der Schaden stamme nicht aus diesem Unfall

Über den Restwert wird am häufigsten gestritten. Der Bundesgerichtshof hat 2009 entschieden: Ihr Gutachter soll dafür im Regelfall drei Angebote aus Ihrer Region einholen und im Gutachten konkret nennen. Maßstab ist also der Markt vor Ort und keine bundesweite Restwertbörse. Verkaufen Sie zu dem Preis aus einem solchen Gutachten, sind Sie in der Regel abgesichert. Verkaufen Sie ohne diese Absicherung billiger, kann die Versicherung später einen höheren Wert ansetzen.

Welcher Weg zu Ihrem Schaden passt

Aus Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert ergeben sich vier Wege, den Schaden abzurechnen. Welcher offensteht, hängt vom Verhältnis dieser Werte ab und davon, ob Sie das Auto behalten. Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur teurer wäre, als das Auto wert ist.

Die Wege unterscheiden sich vor allem in zwei Zahlen. Liegen die Reparaturkosten nicht über dem Wert des Autos und fahren Sie mindestens 6 Monate weiter, wird der Restwert nicht abgezogen. Lassen Sie fachgerecht und im Umfang des Gutachtens reparieren, zahlt die Versicherung sogar Reparaturkosten bis zu 30 Prozent über dem Wert des Autos.

Vier Wege, den Schaden nach einem Kfz-Unfall abzurechnen, mit Voraussetzung und Betrag.
WegVoraussetzungWas Sie bekommen
Reparatur bis zum Wert des AutosDie Reparaturkosten liegen nicht über dem Wert des AutosDie Reparaturkosten ohne Abzug des Restwerts, wenn Sie das Auto mindestens 6 Monate weiterfahren
Reparatur bis 30 Prozent darüberSie lassen fachgerecht und im Umfang des Gutachtens reparieren und fahren das Auto weiter, in der Regel 6 MonateDen Reparaturaufwand bis 30 Prozent über dem Wert des Autos
TotalschadenDie Reparatur wäre unwirtschaftlichWert des Autos abzüglich Restwert
Abrechnung nach Gutachten ohne ReparaturSie lassen nicht oder anders reparierenDie berechneten Reparaturkosten ohne Umsatzsteuer. Gutachten und Werkstattrechnung dürfen Sie nicht mischen
Welcher Abrechnungsweg steht Ihnen offen?

Ist die Reparatur laut Gutachten teurer, als das Auto wert ist?

Ja

Liegt sie höchstens 30 Prozent über dem Wert des Autos?

Ja

Sie können den vollen Reparaturaufwand verlangen, wenn Sie fachgerecht und im Umfang des Gutachtens reparieren lassen und danach in der Regel 6 Monate weiterfahren.

Nein

Es bleibt beim Totalschaden. Sie erhalten den Wert des Autos abzüglich des Restwerts. Reparieren dürfen Sie trotzdem, aber auf eigene Rechnung.

Nein

Lassen Sie tatsächlich reparieren?

Ja

Sie rechnen mit der Werkstattrechnung ab und bekommen die Kosten samt Umsatzsteuer, soweit sie angefallen ist. Fahren Sie 6 Monate weiter, wird der Restwert nicht abgezogen.

Nein

Sie rechnen nach Gutachten ab und bekommen die berechneten Reparaturkosten ohne Umsatzsteuer. Gutachten und Rechnung dürfen Sie nicht mischen.

Für die Zeit ohne Auto gibt es keine Entschädigung, wenn Ihnen ein zweites Auto zumutbar zur Verfügung steht. Dass Ihnen das beschädigte Auto lieber ist, weil es mehr Prestige hat oder sich besser fährt, ändert daran nichts.

Wer für überhöhte Werkstatt- und Gutachterrechnungen zahlt

Sie sind kein Fachmann für Reparaturkosten, und darauf nimmt die Rechtsprechung Rücksicht. Der Bundesgerichtshof hat 2024 in fünf Urteilen das Werkstattrisiko bestätigt. Verlangt eine Werkstatt zu viel oder rechnet sie Arbeiten ab, die sie nicht gemacht hat, zahlt das der Unfallgegner. Voraussetzung ist, dass Sie es nicht erkennen konnten.

Für Ihren Gutachter gilt dasselbe. Berechnet er sein Honorar nach der Schadenshöhe und schätzt den Schaden zu hoch ein, trägt auch dieses Risiko der Unfallgegner.

  • Das Risiko trägt der Gegner, nicht Sie. Voraussetzung ist, dass Sie die Überhöhung nicht erkennen konnten.
  • Ganz ungeprüft dürfen Sie die Preise trotzdem nicht hinnehmen: Eine grobe Kontrolle, ob sie glaubhaft wirken, bleibt Ihre Aufgabe, bei der Werkstatt wie beim Gutachter.
  • Ist die Rechnung noch offen, zahlt die Versicherung an Werkstatt oder Gutachter statt an Sie, und nur, wenn Sie ihr dafür Ihre Ansprüche gegen den Betrieb abtreten.
  • Hat sich der Gutachter Ihre Forderung schon abtreten lassen, kann er sich selbst nicht auf dieses Risiko berufen. Es schützt Sie, nicht ihn.
  • Auf Mietwagenkosten lässt sich der Gedanke nicht übertragen. Die Preise eines Mietwagenunternehmens können Sie leicht vergleichen, hat der Bundesgerichtshof 2026 entschieden.

Streicht die Versicherung trotzdem Posten aus dem Gutachten, widersprechen Sie schriftlich. Welche Kürzungen zulässig sind und welche nicht, hängt von der einzelnen Position ab.

Was die Abtretung Ihres Honorars für Sie bedeutet

Viele Gutachter lassen sich Ihren Schadensersatzanspruch in Höhe ihres Honorars abtreten und rechnen direkt mit der Versicherung ab. Für Sie heißt das: Sie strecken nichts vor. Dafür geben Sie einen Teil Ihres Anspruchs aus der Hand, und die Abtretung muss wirksam formuliert sein. Wie sich die Gutachterkosten zusammensetzen und wer sie am Ende trägt, hängt vom Einzelfall ab.

Ob eine Abtretungsklausel hält, haben Gerichte in beide Richtungen entschieden. Unwirksam war eine Klausel, die nicht klar genug sagte, welcher Anspruch in welcher Höhe abgetreten wird. Unwirksam war auch eine Klausel, nach der der Gutachter jederzeit bei Ihnen Geld einfordern durfte und Ihren Anspruch zugleich an eine Verrechnungsstelle weitergeben konnte. Gehalten hat dagegen eine Klausel, nach der der Gutachter erst dann auf Sie zurückgreifen darf, wenn er sein Geld von der Versicherung nicht bekommt.

So beauftragen Sie in 8 Schritten

Die Reihenfolge ist wichtiger, als sie aussieht. Wer erst repariert und dann begutachten lässt, hat die Beweise nicht mehr. Wer erst nach Wochen meldet, streitet später über die Ursache.

  1. Sichern Sie die Unfallstelle und fotografieren Sie beide Autos, die Endstellung, Bremsspuren, Kennzeichen und die Umgebung, bevor etwas bewegt wird.
  2. Notieren Sie Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Gegners und die Namen von Zeugen. Ohne Zeugen wird aus einem klaren Hergang schnell ein streitiger.
  3. Melden Sie den Unfall Ihrer eigenen Kfz-Versicherung, auch wenn ein anderer schuld ist. Die Meldung gehört zu Ihrem Vertrag und verpflichtet Sie zu nichts weiter.
  4. Beauftragen Sie einen Gutachter Ihrer Wahl, bevor Sie reparieren lassen. Nennen Sie ihm Unfalldatum, Gegner und Versicherung, damit er direkt abrechnen kann.
  5. Lesen Sie das Auftragsformular auf eine Abtretung durch und klären Sie, ob der Gutachter direkt mit der Versicherung abrechnet oder ob Sie das Honorar vorstrecken.
  6. Melden Sie Ihren Anspruch bei der Versicherung des Gegners an und reichen Sie das Gutachten ein. Verkaufen Sie das Auto erst, wenn die Versicherung zum Restwert Stellung genommen hat.
  7. Entscheiden Sie sich für einen Abrechnungsweg und halten Sie ihn durch. Gutachten und Werkstattrechnung dürfen Sie nicht mischen.
  8. Vergleichen Sie die Abrechnung Position für Position mit dem Gutachten. Kürzt die Versicherung, verlangen Sie die Begründung schriftlich und setzen Sie eine Frist.

Behalten Sie die Frist im Blick. Ihren Anspruch gegen den Unfallgegner und seine Versicherung können Sie 3 Jahre lang durchsetzen. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Unfall passiert ist und Sie den Schuldigen kannten. Danach kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Sie können sich direkt an die Versicherung des Gegners wenden.

Kürzt die Versicherung Posten aus Ihrem Gutachten und bleibt sie trotz Frist dabei, ist die allgemeine Auskunft am Ende. Ob die Kürzung hält, hängt vom Gutachten, vom Schriftwechsel und vom Hergang ab. Das prüft eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Anwaltskosten in der Regel zum Schaden, den die Versicherung ersetzt, deshalb dürfen Sie hier früh Hilfe holen.

Häufige Fragen

Darf ich nach einem Unfall den Kfz-Gutachter selbst auswählen?

Ja, nach einem Unfall, den ein anderer verschuldet hat, dürfen Sie den Kfz-Gutachter frei wählen. Die Versicherung des Gegners darf einen eigenen Gutachter anbieten, aber nicht vorschreiben. Sie müssen auch keine Preise vergleichen und dürfen den Gutachter nehmen, den Sie ohne großen Aufwand erreichen.

Wer zahlt das Kfz-Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall?

Die Versicherung des Unfallverursachers zahlt das Kfz-Gutachten, soweit es nötig und sinnvoll war, um Ihren Schaden zu belegen. Trifft Sie selbst eine Mitschuld, kürzt die Versicherung auch die Gutachterkosten im gleichen Verhältnis, weil Ihnen der Schaden dann insgesamt nur anteilig zusteht.

Muss ich für eine zu teure Werkstattrechnung nach einem Unfall einstehen?

Nein, für überhöhte Positionen, die Sie nicht erkennen konnten, trägt der Unfallgegner das Werkstattrisiko. Das hat der Bundesgerichtshof 2024 in fünf Urteilen bestätigt, auch für Rechnungen, die Sie noch nicht bezahlt haben. Die Versicherung zahlt dann an die Werkstatt, und Sie treten ihr Ihre Ansprüche gegen die Werkstatt ab. Eine grobe Preiskontrolle bleibt Ihre Aufgabe.

Gilt das Werkstattrisiko auch für überhöhte Gutachterkosten nach einem Unfall?

Ja, der Bundesgerichtshof hat 2024 entschieden, dass die Regeln zum Werkstattrisiko auch für überhöhte Kosten eines Kfz-Gutachters gelten, den Sie beauftragt haben. Berechnet der Gutachter sein Honorar nach der Schadenshöhe, greift der Schutz auch dann, wenn er den Schaden zu hoch einschätzt. Hat sich der Gutachter Ihre Forderung abtreten lassen, kann er sich selbst nicht darauf berufen.

Wie viel darf die Reparatur nach einem Unfall mehr kosten, als das Auto wert ist?

Die Reparatur darf bis zu 30 Prozent mehr kosten, als das Auto wert ist, wenn Sie fachgerecht und im Umfang des Gutachtens reparieren lassen. Ihr Interesse an dem Auto zeigen Sie in der Regel dadurch, dass Sie es danach 6 Monate weiterfahren. Liegen die Kosten noch höher, bleibt es beim Totalschaden.

Darf ich mein beschädigtes Auto zu dem Restwert verkaufen, der im Gutachten steht?

Ja, wenn Ihr Gutachter den Restwert sauber ermittelt hat. Er soll dafür im Regelfall drei Angebote aus Ihrer Region einholen und im Gutachten konkret nennen. Wer zu diesem Preis verkauft, ist in der Regel abgesichert. Verkaufen Sie ohne diese Absicherung billiger, kann die Versicherung später einen höheren Wert ansetzen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 249 BGB, Art und Umfang des Schadensersatzes, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. BGH, Urteil vom 11. Februar 2014, VI ZR 225/13 (Erforderlichkeit von Sachverständigenkosten, keine Marktforschungspflicht), Bundesgerichtshof,
  3. BGH, Urteil vom 26. April 2016, VI ZR 50/15 (Sachverständigenkosten, Plausibilitätskontrolle, JVEG als Orientierungshilfe), Bundesgerichtshof,
  4. BGH, Urteil vom 16. Januar 2024, VI ZR 253/22 (Werkstattrisiko bei unbezahlter Rechnung), Bundesgerichtshof,
  5. Pressemitteilung Nr. 7/2024 zu den fünf Werkstattrisiko-Urteilen vom 16. Januar 2024, Bundesgerichtshof,
  6. BGH, Urteil vom 12. März 2024, VI ZR 280/22 (Sachverständigenrisiko), Bundesgerichtshof,
  7. BGH, Urteil vom 15. Februar 2005, VI ZR 70/04 (130-Prozent-Grenze, fachgerechte Reparatur), Bundesgerichtshof,
  8. BGH, Urteil vom 13. November 2007, VI ZR 89/07 (Integritätsinteresse, sechs Monate Weiternutzung), Bundesgerichtshof,
  9. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2009, VI ZR 318/08 (Restwert, drei Angebote auf dem regionalen Markt), Bundesgerichtshof,
  10. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2022, VI ZR 35/22 (Nutzungsausfall bei vorhandenem Zweitfahrzeug), Bundesgerichtshof,
  11. Verkehrsunfälle 2025, endgültige Ergebnisse, Pressemitteilung Nr. 238 vom 7. Juli 2026, Statistisches Bundesamt,
  12. Statistik Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Pkw, Schadendurchschnitt 2024, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft,

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.