Was der Gutachterausschuss für Sie leistet
Der Gutachterausschuss ist eine unabhängige Stelle bei Ihrer Gemeinde, Ihrem Landkreis oder Ihrem Land. Er besteht aus einem Vorsitzenden und ehrenamtlichen Gutachtern, die sich mit Grundstückswerten auskennen müssen. Dazu gehört auch ein Mitarbeiter der Finanzbehörde mit Erfahrung in der steuerlichen Bewertung von Grundstücken. Eine Geschäftsstelle unterstützt den Ausschuss.
Für Sie zählen drei Aufgaben. Erstens erstellt er auf Antrag Gutachten über den Wert von Grundstücken und Rechten daran. Zweitens ermittelt er den Bodenpreis je Quadratmeter, amtlich Bodenrichtwert genannt. Drittens führt er die Kaufpreissammlung, also die Sammlung der gezahlten Preise. Notare melden ihm dafür die Kaufverträge.
Aus der Sammlung leitet der Ausschuss außerdem Daten ab, die Gutachter für ihre Berechnungen brauchen. Weil er die gezahlten Preise seines Gebiets kennt, stützt er seine Gutachten auf Verkäufe aus der Umgebung.
Wer beim Gutachterausschuss ein Gutachten beantragen darf
Das Gesetz nennt vier Gruppen: Eigentümer und ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück, Pflichtteilsberechtigte sowie Behörden und Gerichte. Auch Erben zählen nach der Praxis des Landes Niedersachsen dazu. Kaufinteressenten nennt das Gesetz nicht.
Beantragen müssen Sie das Gutachten bei der Geschäftsstelle des zuständigen Ausschusses, also dort, wo das Grundstück liegt. In Niedersachsen geht das online über das Portal des Landes. Typische Anlässe sind Kaufverhandlungen, Streit unter Erben, Verfahren zwischen Ehepartnern und Zwangsversteigerungen.
Was ein Gutachten vom Gutachterausschuss kostet
Die Gebühr regelt jedes Land selbst, deshalb gibt es keinen bundesweiten Preis. Die folgenden Angaben sind Beispiele aus zwei Ländern, andere Länder rechnen anders. In Nordrhein-Westfalen kostet ein Gutachten bei einem Wert bis 1 Million Euro 0,2 Prozent des Werts plus 1.400 Euro. Zwischen 1 und 10 Millionen Euro sind es 0,1 Prozent plus 2.400 Euro. Dieser Tarif gilt seit dem 1. Januar 2026. Bei einer Immobilie im Wert von 300.000 Euro sind das 2.000 Euro, bei 500.000 Euro sind es 2.400 Euro und bei 800.000 Euro sind es 3.000 Euro.
| Wert der Immobilie | Gebühr |
|---|---|
| 300.000 Euro | 2.000 Euro |
| 500.000 Euro | 2.400 Euro |
| 800.000 Euro | 3.000 Euro |
Berlin verlangt nach seiner Vermessungsgebührenordnung mindestens 850 Euro. Für ein bebautes Grundstück mit einem Wert von etwa 500.000 Euro nennt der Ausschuss rund 2.500 Euro. Diese Gebühren sind Nettobeträge, die Umsatzsteuer kommt in der Regel dazu.
Ein privater Gutachter kostet nach Angaben eines Gutachterbüros etwa 1.200 bis 2.500 Euro, und Sie handeln den Preis frei aus. Was dabei zusammenkommt, steht in was eine Immobilienbewertung kostet. Fragen Sie in jedem Fall die Geschäftsstelle vor dem Antrag nach Ihrer Gebühr.
Wo Sie den Bodenpreis je Quadratmeter kostenlos ablesen
Der Bodenpreis je Quadratmeter, amtlich Bodenrichtwert, ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden in Ihrer Gegend, gerechnet aus den Preisen der Kaufpreissammlung. Der Ausschuss ermittelt ihn alle 2 Jahre, jeweils zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres, wenn nicht eine häufigere Ermittlung bestimmt ist.
Er muss veröffentlicht werden, und jeder darf bei der Geschäftsstelle Auskunft darüber verlangen. Online finden Sie ihn im Portal BORIS-D, einem Gemeinschaftsprojekt mehrerer Bundesländer. Es zeigt die Zone Ihrer Adresse und ihren Wert kostenlos auf einer Karte. Gibt es für Ihr Land keine Karte, fragen Sie bei der Geschäftsstelle nach.
Die Kaufpreise selbst sind nicht öffentlich. Notare melden die Kaufverträge an den Ausschuss, und Auskunft gibt es nur bei berechtigtem Interesse nach dem Recht des Landes. In Nordrhein-Westfalen kostet eine Auskunft zu nicht anonymisierten Fällen 40 Euro Pauschale plus 100 Euro für die ersten 50 Fälle und 10 Euro je weiteren Fall.
So beantragen Sie das Gutachten in 6 Schritten
- Finden Sie den Gutachterausschuss, in dessen Gebiet Ihre Immobilie liegt. Ihre Gemeinde oder Ihr Landkreis nennt Ihnen die Geschäftsstelle.
- Fragen Sie die Geschäftsstelle nach der Gebühr, bevor Sie den Antrag stellen.
- Belegen Sie, dass Sie antragsberechtigt sind, etwa als Eigentümer, Erbe oder Pflichtteilsberechtigter.
- Nennen Sie den Zweck und den Stichtag, für den der Wert gelten soll, bei einer Erbschaft zum Beispiel den Todestag.
- Legen Sie die Unterlagen zur Immobilie vor, etwa Grundbuchauszug, Baupläne und Nachweise über Modernisierungen.
- Lesen Sie das Gutachten auf Fehler bei Fläche, Baujahr und Stichtag, und legen Sie es der Stelle vor, für die Sie es brauchen.
Wollen Sie den Wert in einem Verfahren gegen eine andere Person nutzen, klären Sie vorher, ob die Gegenseite ihn akzeptiert. Das Gutachten bindet sonst niemanden. Lassen Sie sich in strittigen Fällen beraten, bevor Sie den Antrag stellen.
Häufige Fragen
Was kostet ein Gutachten vom Gutachterausschuss?
Die Gebühr legt jedes Bundesland selbst fest. In Nordrhein-Westfalen kostet ein Gutachten bei einem Wert bis 1 Million Euro 0,2 Prozent des Werts plus 1.400 Euro, in Berlin mindestens 850 Euro. Fragen Sie die Geschäftsstelle vor dem Antrag nach Ihrer Gebühr.
Wer darf beim Gutachterausschuss ein Gutachten beantragen?
Beantragen dürfen Eigentümer und ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück, Pflichtteilsberechtigte, Behörden und Gerichte. Kaufinteressenten nennt das Gesetz nicht. Zuständig ist der Gutachterausschuss, in dessen Gebiet das Grundstück liegt.
Ist das Gutachten des Gutachterausschusses bindend?
Nein, ein Gutachten des Gutachterausschusses bindet nur, wenn das bestimmt oder vereinbart ist. Es ist weder ein Urteil noch ein Bescheid. Bei der Steuer auf ein Erbe erkennt das Gesetz es als Nachweis für einen niedrigeren Wert an.
Wo sehe ich den Bodenpreis je Quadratmeter meines Grundstücks?
Den Bodenpreis je Quadratmeter, amtlich Bodenrichtwert, lesen Sie kostenlos online ab, etwa im Portal BORIS-D unter bodenrichtwerte-boris.de. Außerdem darf jeder bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft darüber verlangen. Der Wert gilt für unbebauten Boden und ersetzt kein Gutachten für Ihr Haus.
Kann ich die Preise aus der Kaufpreissammlung einsehen?
Nicht ohne berechtigtes Interesse, denn die Kaufpreissammlung ist nicht öffentlich. Auskunft gibt es nach dem Recht des jeweiligen Landes. In Nordrhein-Westfalen kostet eine Auskunft zu nicht anonymisierten Fällen 40 Euro Pauschale plus 100 Euro für die ersten 50 Fälle.
