Glossar
Pflichten des gerichtlichen Sachverständigen
Ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger prüft zuerst, ob der Auftrag zu seinem Fachgebiet passt. Zweifel an der eigenen Unparteilichkeit muss er dem Gericht von sich aus melden.
- Begriff
- Pflichten des gerichtlichen Sachverständigen
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Er muss auch einschätzen, ob er den Auftrag allein und innerhalb der gesetzten Frist schaffen kann, ohne weitere Sachverständige hinzuzuziehen. Den Auftrag selbst darf er nicht an eine andere Person weitergeben. Zeichnet sich ab, dass die Kosten unverhältnismäßig hoch werden, muss er das Gericht rechtzeitig informieren, bevor die Kosten tatsächlich entstehen, so verlangt es § 407a ZPO.
Meldet der Sachverständige mögliche Befangenheitsgründe nicht, kann das Gericht gegen ihn ein Ordnungsgeld verhängen. Das gilt selbst dann, wenn am Ende gar keine Befangenheit festgestellt wird, allein das Verschweigen reicht dafür schon aus. Wer als Verfahrensbeteiligter Zweifel an der Unparteilichkeit eines Sachverständigen hat, kann ihn unter Umständen ablehnen lassen.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 407a ZPO, Pflichten des Sachverständigen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.