Gutachterverzeichnis

Glossar

Ablehnung eines Sachverständigen

Wer an der Unparteilichkeit eines gerichtlichen Sachverständigen zweifelt, kann ihn ablehnen lassen, aus denselben Gründen wie bei einem Richter. Der Antrag dafür muss vor der Befragung gestellt werden, spätestens zwei Wochen nach Bekanntgabe der Ernennung.

Begriff
Ablehnung eines Sachverständigen
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Den Ablehnungsgrund muss die Partei glaubhaft machen, also nachvollziehbar belegen, etwa mit Unterlagen. Eine eidesstattliche Versicherung der Partei selbst reicht dafür ausdrücklich nicht aus, so schreibt es § 406 ZPO vor.

Später als die Frist ablehnen darf nur, wer nachweisen kann, ohne eigenes Verschulden vorher daran gehindert gewesen zu sein, etwa weil der Befangenheitsgrund erst danach bekannt wurde.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 406 ZPO, Ablehnung eines Sachverständigen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Die Ratgeber und das Glossar wurden mit Hilfe von Sprachmodellen (KI) recherchiert und geschrieben, ebenso die wiederkehrenden Sätze auf den Orts- und Büroseiten. Die Bilder hat ein Bildmodell erzeugt, die Beitragsbilder tragen den Hinweis Bild: KI generiert. Zahlen und Rechtsangaben in den Ratgebern wurden mit den Quellen unter jedem Artikel abgeglichen. Name, Anschrift und Kontaktdaten der Büros stammen unverändert aus OpenStreetMap und werden von keiner KI erzeugt, ergänzt oder verändert.

Korrekturweg

Eine falsche Anschrift, ein geschlossenes Büro oder eine falsche Zuordnung melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 12. September 2026.