Glossar
Gewerbefreiheit
Ein Gewerbe darf in Deutschland grundsätzlich jeder betreiben, ohne vorher eine Erlaubnis oder eine Sachkundeprüfung zu brauchen. Die Arbeit als freier Gutachter ohne öffentliche Bestellung ist ein Beispiel dafür.
- Begriff
- Gewerbefreiheit
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Die Bezeichnungen Gutachter und Sachverständiger sind gesetzlich nicht geschützt. Jeder darf sich so nennen, unabhängig von einer Ausbildung, einer Prüfung oder Berufserfahrung, so regelt es § 1 Gewerbeordnung.
Geschützt ist dagegen der Titel öffentlich bestellt und vereidigt sowie einige gesondert geregelte Berufsbezeichnungen. Wer einem Gutachter ohne diesen Zusatz begegnet, sollte deshalb selbst nach Zeugnissen, Zertifikaten oder Verbandsmitgliedschaften fragen, um die Qualifikation einschätzen zu können.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 1 Gewerbeordnung, Grundsatz der Gewerbefreiheit, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
Die Ratgeber und das Glossar wurden mit Hilfe von Sprachmodellen (KI) recherchiert und geschrieben, ebenso die wiederkehrenden Sätze auf den Orts- und Büroseiten. Die Bilder hat ein Bildmodell erzeugt, die Beitragsbilder tragen den Hinweis Bild: KI generiert. Zahlen und Rechtsangaben in den Ratgebern wurden mit den Quellen unter jedem Artikel abgeglichen. Name, Anschrift und Kontaktdaten der Büros stammen unverändert aus OpenStreetMap und werden von keiner KI erzeugt, ergänzt oder verändert.
Korrekturweg
Eine falsche Anschrift, ein geschlossenes Büro oder eine falsche Zuordnung melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 12. September 2026.