Gutachterverzeichnis

Glossar

Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Öffentlich bestellt und vereidigt ist ein Titel, den eine Kammer nach Prüfung an einen Sachverständigen vergibt. Er bestätigt besondere Fachkunde und die Pflicht, jeden Auftrag unabhängig und unparteiisch zu erledigen.

Begriff
Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Über die Bestellung entscheidet eine Stelle, die jedes Bundesland selbst bestimmt. In der Praxis ist das meist die Industrie- und Handelskammer oder eine vergleichbare Kammer. Wer den Titel trägt, muss danach unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch arbeiten, so verlangt es § 36 Gewerbeordnung.

Der Titel ist keine Voraussetzung dafür, überhaupt als Gutachter zu arbeiten, denn dieser Beruf steht grundsätzlich jedem offen. Er ist eine zusätzliche, geprüfte Qualifikation, und die Bezeichnung darf nur führen, wer wirklich bestellt wurde. Bei der zuständigen Kammer lässt sich das im Einzelfall nachprüfen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 36 Gewerbeordnung, Öffentliche Bestellung von Sachverständigen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.