Glossar
Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Öffentlich bestellt und vereidigt ist ein Titel, den eine Kammer nach Prüfung an einen Sachverständigen vergibt. Er bestätigt besondere Fachkunde und die Pflicht, jeden Auftrag unabhängig und unparteiisch zu erledigen.
- Begriff
- Öffentliche Bestellung und Vereidigung
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Über die Bestellung entscheidet eine Stelle, die jedes Bundesland selbst bestimmt. In der Praxis ist das meist die Industrie- und Handelskammer oder eine vergleichbare Kammer. Wer den Titel trägt, muss danach unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch arbeiten, so verlangt es § 36 Gewerbeordnung.
Der Titel ist keine Voraussetzung dafür, überhaupt als Gutachter zu arbeiten, denn dieser Beruf steht grundsätzlich jedem offen. Er ist eine zusätzliche, geprüfte Qualifikation, und die Bezeichnung darf nur führen, wer wirklich bestellt wurde. Bei der zuständigen Kammer lässt sich das im Einzelfall nachprüfen.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 36 Gewerbeordnung, Öffentliche Bestellung von Sachverständigen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
Die Ratgeber und das Glossar wurden mit Hilfe von Sprachmodellen (KI) recherchiert und geschrieben, ebenso die wiederkehrenden Sätze auf den Orts- und Büroseiten. Die Bilder hat ein Bildmodell erzeugt, die Beitragsbilder tragen den Hinweis Bild: KI generiert. Zahlen und Rechtsangaben in den Ratgebern wurden mit den Quellen unter jedem Artikel abgeglichen. Name, Anschrift und Kontaktdaten der Büros stammen unverändert aus OpenStreetMap und werden von keiner KI erzeugt, ergänzt oder verändert.
Korrekturweg
Eine falsche Anschrift, ein geschlossenes Büro oder eine falsche Zuordnung melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 12. September 2026.