Glossar
Gewerbeanzeige
Wer sich selbstständig als Gutachter macht, muss das der zuständigen Behörde melden, meist dem Gewerbeamt der Gemeinde. Auch ein Umzug, eine Erweiterung des Angebots oder die Aufgabe des Betriebs müssen gemeldet werden.
- Begriff
- Gewerbeanzeige
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Diese Gewerbeanzeige prüft keine fachliche Qualifikation. Sie dient allein dazu, dass die Behörde weiß, wer ein Gewerbe betreibt, und es überwachen kann, so regelt es § 14 Gewerbeordnung.
Industrie- und Handelskammern und Finanzbehörden bekommen unter bestimmten Voraussetzungen Zugriff auf diese Meldedaten. Deshalb bauen manche Sachverständigenverzeichnisse, etwa das Sachverständigenverzeichnis der IHK, teilweise auf denselben Daten auf.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 14 Gewerbeordnung, Anzeigepflicht, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
Die Ratgeber und das Glossar wurden mit Hilfe von Sprachmodellen (KI) recherchiert und geschrieben, ebenso die wiederkehrenden Sätze auf den Orts- und Büroseiten. Die Bilder hat ein Bildmodell erzeugt, die Beitragsbilder tragen den Hinweis Bild: KI generiert. Zahlen und Rechtsangaben in den Ratgebern wurden mit den Quellen unter jedem Artikel abgeglichen. Name, Anschrift und Kontaktdaten der Büros stammen unverändert aus OpenStreetMap und werden von keiner KI erzeugt, ergänzt oder verändert.
Korrekturweg
Eine falsche Anschrift, ein geschlossenes Büro oder eine falsche Zuordnung melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 12. September 2026.