Gutachterverzeichnis

Glossar

Anwendung der Zeugenvorschriften auf Sachverständige

Für Sachverständige vor Gericht gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für Zeugen, etwa bei der Ladung und der Befragung im Termin. Eigene Regeln für Sachverständige gehen aber vor, soweit das Gesetz das ausdrücklich bestimmt.

Begriff
Anwendung der Zeugenvorschriften auf Sachverständige
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Diese Verweisung in § 402 ZPO erklärt, warum viele Verfahrensfragen beim Sachverständigenbeweis denselben Grundprinzipien folgen wie beim Zeugenbeweis. Rechtlich haben beide Beweismittel dennoch unterschiedliche Aufgaben: Ein Zeuge berichtet, was er selbst wahrgenommen hat, ein Sachverständiger bewertet einen Sachverhalt fachlich.

Eigenständig geregelt sind dagegen die fachlichen Besonderheiten: die Auswahl nach Fachgebiet, die Ablehnung wegen Befangenheit und die besonderen Pflichten bei der Gutachtenerstellung. Diese Regeln stehen in eigenen Paragrafen zum Sachverständigenbeweis.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 402 ZPO, Anwendbarkeit der Vorschriften über den Zeugenbeweis, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.