Gutachterverzeichnis

Glossar

Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024

Diese internationale Norm legt fest, wie Zertifizierungsstellen die Fachkunde von Personen prüfen müssen, zum Beispiel bei Immobiliengutachtern oder Kfz-Sachverständigen. Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) bestätigt förmlich, dass eine Zertifizierungsstelle diese Norm erfüllt, und nennt das Akkreditierung.

Begriff
Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Die Norm legt objektive Prüfkriterien und Verfahren fest, die Interessenkonflikte bei der Prüfung möglichst klein halten. Aussagekräftig ist ein solches Zertifikat deshalb nur, wenn die Zertifizierungsstelle selbst und das konkrete Programm bei der DAkkS akkreditiert sind, nicht nur die Stelle allgemein.

Diese Zertifizierung läuft unabhängig von der öffentlichen Bestellung nach der Gewerbeordnung. Ein Gutachter kann öffentlich bestellt und zusätzlich nach dieser Norm zertifiziert sein, die beiden Wege schließen sich nicht aus.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Zertifizierungsstellen für Personen, DIN EN ISO/IEC 17024, Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS),

Einsatz von Sprachmodellen

Die Ratgeber und das Glossar wurden mit Hilfe von Sprachmodellen (KI) recherchiert und geschrieben, ebenso die wiederkehrenden Sätze auf den Orts- und Büroseiten. Die Bilder hat ein Bildmodell erzeugt, die Beitragsbilder tragen den Hinweis Bild: KI generiert. Zahlen und Rechtsangaben in den Ratgebern wurden mit den Quellen unter jedem Artikel abgeglichen. Name, Anschrift und Kontaktdaten der Büros stammen unverändert aus OpenStreetMap und werden von keiner KI erzeugt, ergänzt oder verändert.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.