Glossar
Selbstständiges Beweisverfahren
Ein Gericht kann schon vor einem Rechtsstreit auf Antrag ein Gutachten anordnen, das den Zustand einer Person oder Sache, eine Schadensursache oder nötige Reparaturkosten feststellt. Voraussetzung ist ein rechtliches Interesse, und das besteht schon, wenn die Feststellung einen späteren Rechtsstreit vermeiden helfen kann.
- Begriff
- Selbstständiges Beweisverfahren
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Dieses selbstständige Beweisverfahren sichert Beweise für später, etwa wenn sich ein Schaden mit der Zeit verändert und sich sonst nicht mehr zuverlässig feststellen ließe, so regelt es § 485 ZPO.
Auch während eines laufenden Streits ist eine solche Begutachtung möglich, wenn die Gegenseite zustimmt oder zu befürchten ist, dass ein Beweismittel verloren geht. Ein Gutachten aus diesem Verfahren kann später als Grundlage im eigentlichen Prozess dienen. Wer dafür einen Gutachter braucht, kann zum Beispiel auf einen öffentlich bestellten Sachverständigen aus diesem Verzeichnis zurückgreifen.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 485 ZPO, Zulässigkeit der selbständigen Beweiserhebung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.