Glossar
Schadensersatz durch Naturalrestitution
Wer für einen Schaden haftet, muss grundsätzlich den Zustand vor dem schädigenden Ereignis wiederherstellen. Bei einer beschädigten Sache, etwa nach einem Verkehrsunfall, kann der Geschädigte statt der Reparatur auch das dafür nötige Geld verlangen.
- Begriff
- Schadensersatz durch Naturalrestitution
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Diese sogenannte fiktive Abrechnung erlaubt, den Schaden auf Grundlage eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags geltend zu machen, ohne die Reparatur wirklich durchführen zu lassen, so regelt es § 249 BGB.
Genau deshalb spielt ein Schadensgutachten im Haftungsrecht eine so große Rolle. Es liefert die Grundlage, auf der Geschädigte, Versicherung und im Streitfall das Gericht die Höhe des Schadensersatzes berechnen.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 249 BGB, Art und Umfang des Schadensersatzes, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.