Gutachterverzeichnis

Glossar

Sach- und Rechtsmangel beim Gutachten als Werkvertrag

Ein Gutachten muss frei von Sach- und Rechtsmängeln sein, weil die Gutachtenerstellung rechtlich als Werkvertrag gilt. Ein Mangel liegt vor, wenn das Gutachten nicht die vereinbarte oder für seinen Zweck übliche Qualität hat, etwa bei einer erkennbar falschen fachlichen Bewertung.

Begriff
Sach- und Rechtsmangel beim Gutachten als Werkvertrag
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Anders als der gerichtliche Sachverständige, der nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet, kann ein privat beauftragter Gutachter schon bei einem geringeren Fehler für Mängel seines Gutachtens einstehen müssen, so regelt es § 633 BGB.

Bei einem mangelhaften Gutachten stehen dem Auftraggeber die üblichen Rechte aus dem Werkvertragsrecht zu, etwa eine Nachbesserung oder eine Minderung der Vergütung. Welches Recht im Einzelfall greift, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 633 BGB, Sach- und Rechtsmangel, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.