Glossar
Wertermittlungsverfahren für Immobilien
Um den Wert einer Immobilie zu ermitteln, nutzt ein Gutachter das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren, einzeln oder kombiniert. Welches Verfahren er wählt, hängt von der Art des Objekts und den verfügbaren Daten ab.
- Begriff
- Wertermittlungsverfahren für Immobilien
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Das Vergleichswertverfahren nutzt tatsächliche Verkaufspreise ähnlicher Objekte, das Ertragswertverfahren die am Markt erzielbaren Mieteinnahmen, das Sachwertverfahren die Herstellungskosten von Gebäude und Grundstück, so listet es § 6 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) auf. Der Gutachter muss begründen, warum er sich für ein bestimmtes Verfahren entscheidet.
Kommen mehrere Verfahren zu unterschiedlichen Ergebnissen, ergibt sich der endgültige Verkehrswert, also der Marktwert der Immobilie, erst daraus, wie aussagekräftig jedes einzelne Verfahren für dieses Objekt ist. Ein einzelnes Verfahren liefert also nicht automatisch den Endwert.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 6 Immobilienwertermittlungsverordnung, Verfahrensarten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
Die Ratgeber und das Glossar wurden mit Hilfe von Sprachmodellen (KI) recherchiert und geschrieben, ebenso die wiederkehrenden Sätze auf den Orts- und Büroseiten. Die Bilder hat ein Bildmodell erzeugt, die Beitragsbilder tragen den Hinweis Bild: KI generiert. Zahlen und Rechtsangaben in den Ratgebern wurden mit den Quellen unter jedem Artikel abgeglichen. Name, Anschrift und Kontaktdaten der Büros stammen unverändert aus OpenStreetMap und werden von keiner KI erzeugt, ergänzt oder verändert.
Korrekturweg
Eine falsche Anschrift, ein geschlossenes Büro oder eine falsche Zuordnung melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 12. September 2026.