Gutachterverzeichnis

Glossar

Kostenanschlag ohne Vergütungspflicht

Ein Kostenanschlag ist eine unverbindliche Schätzung, bevor ein Gutachter beauftragt wird, und muss im Zweifel nicht gesondert bezahlt werden. Das unterscheidet ihn von einem vollständigen Gutachten, das den Sachverhalt tatsächlich prüft und deshalb ein Honorar kostet.

Begriff
Kostenanschlag ohne Vergütungspflicht
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Die Grenze zwischen einer unverbindlichen Ersteinschätzung und einem bereits vollständigen, kostenpflichtigen Gutachten ist in der Praxis oft unklar. Das führt häufig zu Streit zwischen Auftraggeber und Gutachter, obwohl § 632 Absatz 3 BGB die Regel für den Zweifelsfall vorgibt.

Wer nur einen groben Kostenrahmen wissen möchte, sollte das vor der Beauftragung ausdrücklich sagen. So vermeidet er, versehentlich ein vollständiges, kostenpflichtiges Gutachten in Auftrag zu geben.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 632 BGB, Vergütung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.